Sehr geehrte Damen und Herren, werde nun langsam mit der Steuer 2015 beginnen. Habe eine vermietete Eigentumswohnung.
Bei der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung) möchte ich eine Handwerkerrechnung bei den Werbungskosten eintragen.
Muß ich dies unter Zeile 49 (Sonstiges) eintragen? Kann ich den gesamten Betrag (228€) dort eintragen, oder muß ich die Arbeitszeit (21€)
davon abziehen? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
Bei der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung) möchte ich eine Handwerkerrechnung bei den Werbungskosten eintragen.
Muß ich dies unter Zeile 49 (Sonstiges) eintragen? Kann ich den gesamten Betrag (228€) dort eintragen, oder muß ich die Arbeitszeit (21€)
davon abziehen? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
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