Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KAP und Kirchensteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: KAP und Kirchensteuer

    Also gebe ich in 12 meine 641€ ein, die ich in anspruch genommen habe. und in 13, 0 €

    In zeile 7 steht ca. 3000 €

    Oder

    ich gebe in 12 und 13, 0€ ein weil ich nicht zwingend alle erträge aufführen muss.

    Richtig ?
    Zuletzt geändert von nexttime; 26.03.2016, 01:14.

    Kommentar


      #17
      AW: KAP und Kirchensteuer

      Hallo,

      du hast doch die Steuerbescheinigung mit den - falschen - Kirchensteuern. Die übernimmst du 1:1, incl. Zeile 12.

      Falls du noch andere Banken hast(?) und diese nicht erklären willst, dann gehört der Betrag für Zeile 12/13 aus den Bescheinigungen dieser Banken in Zeile 13.
      Und falls du keine anderen Banken hast kommt in Zeile 13 eine Null.

      Zur Vervollständigung: Ausländische Banken zählen nicht dazu, die müssen immer erklärt werden (ab Zeile 15).

      Bei Antrag auf Günstigerprüfung: ALLE Banken erklären, Zeile 13 leer lassen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #18
        AW: KAP und Kirchensteuer

        Zitat von nexttime Beitrag anzeigen
        ich gebe in 12 und 13, 0€ ein weil ich nicht zwingend alle erträge aufführen muss.
        Das ist aber ein Unterschied, ob man Beträge, die man nicht erklären muss, nicht erklärt, oder ob man einfach mal fälschlicherweise behauptet man hätte keine gehabt ...

        Kommentar


          #19
          AW: KAP und Kirchensteuer

          wenn ich in 12, 641€ eingebe und ich habe auf einen anderen sparbuch (andere bank) sagen wir mal 50 euro zinsen bekommen, wo ich auch einen freistellungsauftrag von 160€ habe, dann habe ich von der 160€, 50€ in anspruch genommen und das kommt dann bei 13 rein ? aber ich kann dann auch bei 13, 0 reinschreiben da es ja nichts mit dem problem (kirchensteuer) bei der anderen bank hat ? richtig ?
          Zuletzt geändert von nexttime; 26.03.2016, 11:01.

          Kommentar


            #20
            AW: KAP und Kirchensteuer

            Hallo,

            >>>wenn ich in 12, 641€ eingebe und ich habe auf einen sparbuch sagen wir mal 50 euro zinsen bekommen, wo ich auch einen freistellungsauftrag von 160€ habe, dann habe ich von der 160€, 50€ in anspruch genommen und das kommt dann bei 13 rein ? Richtig?

            Ja, richtig, du hat es verstanden (und du bist lange nicht der Erste der da zweifelt, ist etwas blöd gelöst).

            In die Zeilen 12 und 13 gehört nicht der Freistellungsauftrag, sondern der in Anspruch genommene Teil davon. Das kann der volle Betrag sein, muss es aber nicht.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #21
              AW: KAP und Kirchensteuer

              aber muss ich die 50€ bei der anderen bank erwähnen, oder kann ich bei 13 auch 0 reinschreiben, da ich ja nur das problem mit der kirchensteuer beheben will.

              Kommentar


                #22
                AW: KAP und Kirchensteuer

                Zitat von nexttime Beitrag anzeigen
                aber muss ich die 50€ bei der anderen bank erwähnen, oder kann ich bei 13 auch 0 reinschreiben, da ich ja nur das problem mit der kirchensteuer beheben will.
                Du kannst nicht einfach irgendwas eintragen, sondern musst natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen. ..

                Was ist denn das für eine Frage?
                Mfg

                Kommentar


                  #23
                  AW: KAP und Kirchensteuer

                  okay dann gebe ich in 13 die 50€ ein, muss ich aber dann für das sparbuch auch noch eine KAP ausfüllen ? oder kann ich wenigstens die kap weglassen, da es da ja kein problem gibt.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: KAP und Kirchensteuer

                    Hallo,

                    >>>aber muss ich die 50€ bei der anderen bank erwähnen, oder kann ich bei 13 auch 0 reinschreiben, da ich ja nur das problem mit der kirchensteuer beheben will.

                    Mal was grundsätzliches: Bei Antrag Zeile 5 muss man nicht unbedingt alles erklären, sondern kann sich auf einzelne Steuerbescheinigungen beschränken. Allerdings sind die Zeilen 12 und 13 trotzdem vollständig auszufüllen.

                    Du bringst mich aber auf eine andere Idee: Du kannst auch nur den Antrag Zeile 6 stellen, und dann müsste Zeile 47 und 49 reichen. Ob das aber funktioniert kann ich nicht sicher sagen, Elster rechnet das ja wie schon gesagt nicht.
                    EDIT: Vergiss das lieber wieder, das verwirrt nur noch mehr.


                    >>>Du kannst nicht einfach irgendwas eintragen, sondern musst natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen. ..

                    Aber es heißt doch, dass man nicht alles erklären muss.
                    Wie schon gesagt ist das schon seit jeher etwas missverständlich gelöst. Wir wissen natürlich was gemeint ist, aber der Normalbürger? Die Probleme tauchen ja in schöner Regelmäßigkeit wieder auf.

                    Stefan
                    Zuletzt geändert von reckoner; 26.03.2016, 11:35.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #25
                      AW: KAP und Kirchensteuer

                      Zitat von nexttime Beitrag anzeigen
                      okay dann gebe ich in 13 die 50€ ein, muss ich aber dann für das sparbuch auch noch eine KAP ausfüllen ? oder kann ich wenigstens die kap weglassen, da es da ja kein problem gibt.
                      Treibst du eigentlich hier Schabernack? Du kannst nur eine Anlage KAP ausfüllen. Eine zweite bietet ElsterFormular dir gar nicht an. Also troll dich.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: KAP und Kirchensteuer

                        Hallo,

                        >>>okay dann gebe ich in 13 die 50€ ein, muss ich aber dann für das sparbuch auch noch eine KAP ausfüllen ?

                        Was denn nun, willst du das Sparbuch nun erklären oder nicht?

                        Wenn ja: Komplette Steuerbescheinigung in die Anlage KAP übernehmen, incl. Zeile 12 (es gibt nur eine, du musst ggf. summieren).
                        Und wenn nein: Nur Zeile 13.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #27
                          AW: KAP und Kirchensteuer

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Aber es heißt doch, dass man nicht alles erklären muss.
                          Ich glaubs einfach nicht dass man falsche Angaben machen darf mit der Begründung, ich hätts auch weglassen dürfen.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: KAP und Kirchensteuer

                            Hallo,

                            >>>Ich glaubs einfach nicht dass man falsche Angaben machen darf mit der Begründung, ich hätts auch weglassen dürfen.

                            Aber in Zeile 7 darf man das doch beispielsweise auch.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #29
                              AW: KAP und Kirchensteuer

                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                              >>>Ich glaubs einfach nicht dass man falsche Angaben machen darf mit der Begründung, ich hätts auch weglassen dürfen.

                              Aber in Zeile 7 darf man das doch beispielsweise auch.
                              Wer Kapitalerträge in Z7 nicht erklärt, wird in Z13 ausdrücklich gefragt, ob sie freigestellt waren. Wer das dann dort willentlich weglässt, bewegt sich am Rande einer Straftat. Ob mit Smilie oder ohne.

                              Kommentar


                                #30
                                AW: KAP und Kirchensteuer

                                Hallo neysee,

                                ja, mir brauchst du das doch nicht zu erklären.

                                Ich frag' mich nur warum immer wieder die Frage nach Zeile 12 und 13 kommt, und da stelle ich halt fest, dass es etwas missverständlich sein könnte (entweder darf man einzelne Banken weglassen oder nicht).
                                Durchaus nachvollziehbar erscheint mir zum Beispiel auch, wenn jemand bei Zeile 12 und 13 einfach den Betrag aus der Steuerbescheinigung übernimmt (und zwar zweimal); weil auch ich sage ja immer "Steuerbescheinigung 1:1 übernehmen".

                                Ebenso der Unterschied zwischen "Freistellungsauftrag" und "in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag", auch das wird leider immer wieder verwechselt.

                                Stefan
                                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X