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KAP und Kirchensteuer

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    #31
    AW: KAP und Kirchensteuer

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    ja, mir brauchst du das doch nicht zu erklären.
    Das weiß ich, aber gerade angesichts eines Fragestellers, der es offensichtlich nicht rafft, finde ich deine Spitzfindigkeiten mehr als unangemessen.

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      #32
      AW: KAP und Kirchensteuer

      Zeile 13 gibt es auf der Steuerbescheinigung einer Bank gar nicht.
      Mfg

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        #33
        AW: KAP und Kirchensteuer

        Vielleicht reden wir auch dran vorbei.
        Nochmal ;-)

        Bei Bank A: Habe ich einen Steuerfreibetrag von 641€ in anspruch genommen, die daten vom steuerbescheid habe ich auch übernommen zeile 5,7,8,47,48,49 und in 12 habe ich 641€ eingetragen

        Bei Bank B: Habe ich einen Steuerfreibetrag von 50€ in anspruch genommen, hier übernehme ich dann nur die 50€ aus dem steuerbescheid in zeile 13


        meine frage ist dann, wenn ich in zeile 13 aus Bank B die 50€ eingebe, muss ich dann auch bank A + bank B zusammen adieren (beide steuerbeschide zusammen zählen) und das in die zeilen 7,8, 48,49 reinschreiben oder reicht das nur von bank A

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          #34
          AW: KAP und Kirchensteuer

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          Zeile 13 gibt es auf der Steuerbescheinigung einer Bank gar nicht.
          Nu wirds aber trollig.

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            #35
            AW: KAP und Kirchensteuer

            Hallo,

            >>>aber gerade angesichts eines Fragestellers, der es offensichtlich nicht rafft, finde ich deine Spitzfindigkeiten mehr als unangemessen.

            Spitzfindigkeiten? Kann ich nicht erkennen.
            Ich hab' lediglich versucht eine Erklärung für das falsche Verständnis zu finden.

            Und ich sag' dir, ein Anwalt würde das auch so machen und damit die angebliche Straftat (vorsätzlich, absichtlich) schnell vom Tisch bekommen (in dem Fall ''Null in Zeile 13'').


            >>>Zeile 13 gibt es auf der Steuerbescheinigung einer Bank gar nicht.

            Doch, da steht immer ''Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages Zeile 12 oder 13 Anlage KAP''.


            >>>meine frage ist dann, wenn ich in zeile 13 aus Bank B die 50€ eingebe, muss ich dann auch bank A + bank B zusammen adieren (beide steuerbeschide zusammen zählen) und das in die zeilen 7,8, 48,49 reinschreiben oder reicht das nur von bank A

            Nein, dann nicht.

            Nochmal, entweder erklärt man eine Bank oder eben nicht.
            Wenn ja: Steuerbscheinigung komplett übernehmen, incl. Zeile 12.
            Und wenn nein: Nur Zeile 13.

            Das hatte ich aber genau so schon geschrieben.

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 26.07.2020, 17:22.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #36
              AW: KAP und Kirchensteuer

              Von Bank A die Steuerbescheinigung erkläre ich also eingabe in zeile 12 (641€ in anspruch genommen) und die anderen zeilen fülle ich auch aus
              Von Bank B die Steuererbescheinigung erkläre ich nicht daher zeile 13 (50€ in anspruch genommen)

              641€ + 50€ = 691€ in anspruch genommen

              801€ darf ich haben, also 801-691 = 110€ nicht in anspruch genommen

              jetzt sieht der im Finanzamt das ich 110 nicht in anspruch genommen habe, ob wohl ich das bei bank A hätte machen können (da ich bei bank A mehr gewinn hatte) und erstattet mir die steuern von den 110€ und daher muss ich von der bank b die ich nicht erkläre den in anspruch genommenen freibetrag in 13 angeben.

              oder ?

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                #37
                AW: KAP und Kirchensteuer

                ... und daher muss ich von der bank b die ich nicht erkläre den in anspruch genommenen freibetrag in 13 angeben.
                Genauso ist es!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #38
                  AW: KAP und Kirchensteuer

                  Zitat von nexttime Beitrag anzeigen
                  jetzt sieht der im Finanzamt das ich 110 nicht in anspruch genommen habe, ob wohl ich das bei bank A hätte machen können (da ich bei bank A mehr gewinn hatte) und erstattet mir die steuern von den 110€ und daher muss ich von der bank b die ich nicht erkläre den in anspruch genommenen freibetrag in 13 angeben.
                  Ich frage mich zwar, warum sich Leute über die Anleitung zu den Formularen beschweren, denn die sind wenigstens bzgl. Rechtschreibung und Zeichensetzung korrekt und auch nicht weniger verschwurbelt, aber ansonsten sieht die Aussage korrekt aus.

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                    #39
                    AW: KAP und Kirchensteuer

                    okay danke für eure hilfe und ausdauer, war eine schwierige geburt, ich weiß, aber jetzt habe ich es verstanden.

                    wir hören uns bestimmt im nächsten jahr wieder.

                    frohe weihnachten und guten rutsch, wünsche ich euch schon mal ;-)

                    Kommentar


                      #40
                      AW: KAP und Kirchensteuer

                      frohe weihnachten und guten rutsch, wünsche ich euch schon mal ;-)
                      Und das einen Tag vor Ostern! Mann oh Mann, das tut fast schon weh!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #41
                        AW: KAP und Kirchensteuer

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Und das einen Tag vor Ostern! Mann oh Mann, das tut fast schon weh!
                        ...du glaubst auch noch am Weihnachtsmann, aber gut, ich wünsche Dir frohe Ostern und einen besinnlichen Ostermontag ;-)

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                          #42
                          Über den Satz "Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist." bin ich eben auch gestolpert.

                          Bei mir ist die Sache so: Ich bin in geringem Umfang selbständig tätig, habe KEINE abhängige Beschäftigung, aber noch Kapitalerträge über den Freibetrag (801 Euro) hinaus, wobei mit der Abgeltungssteuer KEINE Kirchensteuer abgeführt wird, d.h. die wird erst vom Finanzamt berechnet.

                          Ich habe einen Grenzsteuersatz von unter 25 Prozent. Wohl deshalb(?) werden, soweit ich das sehe, die Kapitalerträge (abzüglich 801 Euro) direkt zum restlichen Einkommen addiert und die Berechnung der Einkommen- und Kirchensteuer auf Basis dieses Gesamteinkommens durchgeführt. Sprich: Die anfallende Kirchensteuer resultiert nur zum Teil aus den Kapitalerträgen. Und damit bin ich wieder beim o.g. Satz, den ich mal verkürze: "Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer gezahlt worden ist."

                          Verstehe ich das richtig: Wenn das Finanzamt mir in einem Jahr eine bestimmte Summe Kirchensteuer berechnet, entweder zwecks Voraus- oder Nachzahlung oder auch als zu erstattendes Guthaben, kann ich diesen Betrag nicht komplett in der nächsten Steuererklärung in der Anlage "Sonderausgaben" angeben? Wie berechne ich denn dann am besten den Anteil, der NICHT auf die Kapitalerträge entfällt?

                          Oder bin ich auf dem ganz falschen Dampfer? Danke.
                          Zuletzt geändert von BartS1975; 26.07.2020, 17:19.

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                            #43
                            Hallo,

                            Oder bin ich auf dem ganz falschen Dampfer?
                            Ja, bist du.

                            Die Kirchensteuer die aufgrund einer positiven Günstigerprüfung auf die Kapitalerträge entfällt ist im nächsten Jahr sehr wohl als Sonderausgabe absetzbar.

                            Nur im Rahmen der Abgeltungsteuer (egal ob bereits bei der Bank oder später beim Finanzamt) werden die Kirchensteuern direkt abgesetzt, die Abgeltungsteuer beträgt dann deshalb auch nur 24,45%.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #44
                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              Ja, bist du.

                              Die Kirchensteuer die aufgrund einer positiven Günstigerprüfung auf die Kapitalerträge entfällt ist im nächsten Jahr sehr wohl als Sonderausgabe absetzbar.

                              Nur im Rahmen der Abgeltungsteuer (egal ob bereits bei der Bank oder später beim Finanzamt) werden die Kirchensteuern direkt abgesetzt, die Abgeltungsteuer beträgt dann deshalb auch nur 24,45%.

                              Stefan
                              Ach so, okay. D.h. Günstigerprüfung und Abgeltungssteuer ist quasi ein gegenseitiger Ausschluss - wusste ich nicht. Vielen Dank.

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