Hallo,
ich bin ein Neuling und habe noch keine Einkommensteuererklärung zuvor gemacht und brauche bitte Eure Hilfe. Ich versuche zur Zeit mit dem ElsterFormular meine Steuererklärung für 2015 zu machen. Ich war in 2015 als Werkstudent tätig und habe knapp 13T€ Brutto verdient. Seit 01.01.14 gilt ja das neue Reisekostenrecht, womit ich als Vollzeitstudent die Universität als erste Tätigkeitsstätte deklarieren muss. Dementsprechend nutze ich die Entfernungspauschale für die Uni. Ich frage mich nun, wo im ElsterFormular ich meine Fahrtkosten zu meinem Arbeitgeber, wo ich in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Std/Woche gearbeitet habe, angeben muss und ob ich da die Kosten für Hin- und Rückfahrt ansetzen darf. Dazu kommt dass ich Seit Juli 2015 Samstags auf Rechnung für einen zweiten Unternehmen gearbeitet habe. Wo muss ich diese Fahrtkosten eintragen?
Ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Problem(en) helfen.
Gruß,
DerGärtner
ich bin ein Neuling und habe noch keine Einkommensteuererklärung zuvor gemacht und brauche bitte Eure Hilfe. Ich versuche zur Zeit mit dem ElsterFormular meine Steuererklärung für 2015 zu machen. Ich war in 2015 als Werkstudent tätig und habe knapp 13T€ Brutto verdient. Seit 01.01.14 gilt ja das neue Reisekostenrecht, womit ich als Vollzeitstudent die Universität als erste Tätigkeitsstätte deklarieren muss. Dementsprechend nutze ich die Entfernungspauschale für die Uni. Ich frage mich nun, wo im ElsterFormular ich meine Fahrtkosten zu meinem Arbeitgeber, wo ich in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Std/Woche gearbeitet habe, angeben muss und ob ich da die Kosten für Hin- und Rückfahrt ansetzen darf. Dazu kommt dass ich Seit Juli 2015 Samstags auf Rechnung für einen zweiten Unternehmen gearbeitet habe. Wo muss ich diese Fahrtkosten eintragen?
Ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Problem(en) helfen.
Gruß,
DerGärtner
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