Hallo
ich schildere im folgenden kurz wie ich meine ESt für 2015 auszufüllen gedenke und würde euch bitte das zu bewerten.
ich bin in meinem Arbeitsalltag hin und wieder auf Dienstreisen unterwegs (Dauer von 1-4 Tage an unterschiedlichen Orten).
Die dabei entstehenden Kosten werden mir vom AG erstattet. Ich erhalte die vollen enstehenden Kosten über meine Reisekostenabrechnung zurück. (Belegabrechner)
Verbrauche ich bei einer Dienstreise weniger als die gesetzlichen Verpflegungspauschalen wird mir die Differenz auf der Reisekostenabrechnung als Werbungskosten angegeben. Die Summe all dieser Werbungskosten gebe ich in Anlage N Seite 2 Zeile 43 an.
Frage 1: Ist das richtig?
Frage 2: Kann ich trotz der oben genannten Abrechnungen seitens meines AG noch zusätzliche Angaben in Werbungskosten: Auswärtstätigkeiten in den Zeilen 52-57 machen?
zB. für eine Dienstreise von 3 Tagen bei der ich mehr für Verpflegung ausgegeben habe, als es die gesetzliche Verpflegungspauschale deckt. Kann ich diese in den Zeilen 53 & 54 angeben? Mit Kürzungsbeitrag in Zeile 55. Lohnt sich der Aufwand das alles auszufüllen? Oder ist durch die Bezahlung vom AG die Steuererleichterung bereits inbegriffen?
Ich weiß, es ist ein leidiges Thema, dennoch vielen Dank für eure Hilfe!
ich schildere im folgenden kurz wie ich meine ESt für 2015 auszufüllen gedenke und würde euch bitte das zu bewerten.
ich bin in meinem Arbeitsalltag hin und wieder auf Dienstreisen unterwegs (Dauer von 1-4 Tage an unterschiedlichen Orten).
Die dabei entstehenden Kosten werden mir vom AG erstattet. Ich erhalte die vollen enstehenden Kosten über meine Reisekostenabrechnung zurück. (Belegabrechner)
Verbrauche ich bei einer Dienstreise weniger als die gesetzlichen Verpflegungspauschalen wird mir die Differenz auf der Reisekostenabrechnung als Werbungskosten angegeben. Die Summe all dieser Werbungskosten gebe ich in Anlage N Seite 2 Zeile 43 an.
Frage 1: Ist das richtig?
Frage 2: Kann ich trotz der oben genannten Abrechnungen seitens meines AG noch zusätzliche Angaben in Werbungskosten: Auswärtstätigkeiten in den Zeilen 52-57 machen?
zB. für eine Dienstreise von 3 Tagen bei der ich mehr für Verpflegung ausgegeben habe, als es die gesetzliche Verpflegungspauschale deckt. Kann ich diese in den Zeilen 53 & 54 angeben? Mit Kürzungsbeitrag in Zeile 55. Lohnt sich der Aufwand das alles auszufüllen? Oder ist durch die Bezahlung vom AG die Steuererleichterung bereits inbegriffen?
Ich weiß, es ist ein leidiges Thema, dennoch vielen Dank für eure Hilfe!
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