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Nebenkosten Gewerbesteuer abziehbar?

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    Nebenkosten Gewerbesteuer abziehbar?

    Wie , bzw. ist es überhaupt möglich, "Nebenkosten" der Gewerbesteuer (sprich: Versäumnisgebühren, Zinsen, Mahnkosten etc.) bei der Einkommensteuer in Abzug zu bringen?

    Ich finde hierzu nirgends eine klare Aussage.

    Vielen Dank, die Diana

    #2
    AW: Nebenkosten Gewerbesteuer abziehbar?

    Zitat von DieDiana Beitrag anzeigen
    Wie , bzw. ist es überhaupt möglich, "Nebenkosten" der Gewerbesteuer (sprich: Versäumnisgebühren, Zinsen, Mahnkosten etc.) bei der Einkommensteuer in Abzug zu bringen?

    Ich finde hierzu nirgends eine klare Aussage.

    Vielen Dank, die Diana
    In der Anlage EÜR vielleicht.
    Ob es überhaupt dahin gehört, erklärt ein steuerberatender Beruf.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Nebenkosten Gewerbesteuer abziehbar?

      Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 4 Absatz 5 b EStG - Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben.

      Alle weiteren Fragen zu dem Thema klärst du besser mit deinem Steuerberater oder dem Finanzamt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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