Wie , bzw. ist es überhaupt möglich, "Nebenkosten" der Gewerbesteuer (sprich: Versäumnisgebühren, Zinsen, Mahnkosten etc.) bei der Einkommensteuer in Abzug zu bringen?
Ich finde hierzu nirgends eine klare Aussage.
Vielen Dank, die Diana
Ich finde hierzu nirgends eine klare Aussage.
Vielen Dank, die Diana
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