Hallo Zusammen,
ich bin gerade etwas verwirrt und hoffe auf Antworten
Ich bereite gerade meine Einkommenssteuererklärung für 2015 vor und habe folgende Problematik:
Ich habe einen 8-jährigen Sohn und lebe nicht mit dem Kindsvater zusammen - seit 2015 aber einer Haushaltsgemeinschaft.
Die Kosten für Miete wird nicht geteilt. Ich zahle meine Miete alleine.
Bzgl. meines Sohnes: Die Kosten für Verpflegung, Betreuung, Schulsachen, Anziehsachen etc. trage ich alleine.
Meine Lohnsteuerklasse habe ich bereits in 2014 von II auf I herabsetzen lassen aufgund der Haushaltsgemeinschaft.
Dennoch wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht mehr geährt.
Ist das richtig?
Durch den Lohnsteuerklassenwechsel habe ich bereits weniger Nettoeinkommen und erhalte nun zusätzlich nochmal ca. 500 EUR weniger Steuerrückerstattung, wenn der Entlastungsbetrag nicht besteht.
Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.
Kann mich jemand bitte aufklären?
Vielen Dank.
Sabrina
ich bin gerade etwas verwirrt und hoffe auf Antworten
Ich bereite gerade meine Einkommenssteuererklärung für 2015 vor und habe folgende Problematik:
Ich habe einen 8-jährigen Sohn und lebe nicht mit dem Kindsvater zusammen - seit 2015 aber einer Haushaltsgemeinschaft.
Die Kosten für Miete wird nicht geteilt. Ich zahle meine Miete alleine.
Bzgl. meines Sohnes: Die Kosten für Verpflegung, Betreuung, Schulsachen, Anziehsachen etc. trage ich alleine.
Meine Lohnsteuerklasse habe ich bereits in 2014 von II auf I herabsetzen lassen aufgund der Haushaltsgemeinschaft.
Dennoch wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht mehr geährt.
Ist das richtig?
Durch den Lohnsteuerklassenwechsel habe ich bereits weniger Nettoeinkommen und erhalte nun zusätzlich nochmal ca. 500 EUR weniger Steuerrückerstattung, wenn der Entlastungsbetrag nicht besteht.
Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.
Kann mich jemand bitte aufklären?
Vielen Dank.
Sabrina
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