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Aufsichtsratvergütung Ausland

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    Aufsichtsratvergütung Ausland

    Hallo zusammen,

    ich habe 2015 Aufsichtsratsvergütung aus dem Ausland erhalten und würde mich nun über Hilfe freuen, wie ich sie in meiner Steuererklärung berücksichtigen kann.

    Details:
    - kleinerer Betrag (<10% meines Gesamteinkommens)
    - Tätigkeit in einem Land, das kein DBA mit Deutschland hat
    - 15% Steuern wurden im Ausland einbehalten
    - Zusammenhang mit meiner unselbstständigen Arbeit gegeben.

    Falls jemand in diesem Bereich Kenntnisse hat, würde ich mich über einen Hinweis sehr freuen!

    Danke!!

    #2
    AW: Aufsichtsratvergütung Ausland

    Aufsichtsratstätigkeit kommt in der Regel in die Anlage S, da selbständige Tätigkeit. Ob es da Besonderheiten wegen der "Nähe" zur nichtselbständigen Tätigkeit gibt, sagt Dir der steuerliche Berater Deines Vertrauens.

    Bezüglich der Behandlung der ausländischen Steuer und ob Du da Wahlrechte hast oder nicht, erklärt Dir ebenfalls Dein steuerlicher Berater und wie Du oder Du das zusätzlich das dann in der Anlage AUS einträgst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Aufsichtsratvergütung Ausland

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Aufsichtsratstätigkeit kommt in der Regel in die Anlage S, da selbständige Tätigkeit. Ob es da Besonderheiten wegen der "Nähe" zur nichtselbständigen Tätigkeit gibt, sagt Dir der steuerliche Berater Deines Vertrauens.

      Bezüglich der Behandlung der ausländischen Steuer und ob Du da Wahlrechte hast oder nicht, erklärt Dir ebenfalls Dein steuerlicher Berater und wie Du oder Du das zusätzlich das dann in der Anlage AUS einträgst.

      Vielen Dank für Deine Antwort! Bisher hatte ich keinen Steuerberater und wollte in Anbetracht des Betrages, um den es geht, am liebsten darauf verzichten. Aber ich sehe auch, dass das keine ganz alltägliche Frage ist. Falls nicht jemand anderes hier sicher aushelfen kann, werde mich dann mal auf die Suche machen nach einem Berater machen - der hoffentlich Ahnung in diesem Bereich hat :-)

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        #4
        AW: Aufsichtsratvergütung Ausland

        Wir hier dürfen jedenfalls keine steuerliche Beratung geben (Steuerberatungsgesetz).
        Mfg

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