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Spesenabrechnung möglich?

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    Spesenabrechnung möglich?

    Hallo. Ich werde mit meinem neuen Job des öfteren Außendiensttermine haben, und war dann auch mal länger als 12 Stunden abwesend sein. Ich ich die Spesen (glaube 6 Euro) hierzu selbst geltend machen bei meiner nächsten Steuererklärung und wenn ja, wie?

    #2
    AW: Spesenabrechnung möglich?

    Wie die Vordrucke für 2016 aussehen mögen, weiß heute noch Niemand. Schaue Dir mal im Januar 2017 die Anlage N für 2016 an und frage dann noch einmal, wenn Du nicht weiterkommst.

    Da wir hier in Deutschland (leider ?) keinen Steuersatz von 100 % haben, ist die Spesenerstattung durch den Arbeitgeber immer besser als der Abzug als Werbungskosten.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Spesenabrechnung möglich?

      Schau mal hier:
      https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...D64918F1BEEE4D
      die Zeilen 49 bis 57 sind für Auswärtstätigkeiten vorgesehen.
      Das wird vermutlich für 2016 ganz ähnlich aussehen und ist schon mal ein Hinweis, was wo
      einzutragen sein wird.
      Du musst dann eben die Tage mit den entsprechenden Abwesenheiten angeben (Zeilen 52-54)
      und den Arbeitgegeberersatz (in Zeile 57).
      Ich würde die Angaben immer machen - auch wenn der Arbeitgeber voll ersetzt. Der Ersatz
      wird nämlich mit dem Arbeitslohn an das Finanzamt übermittelt und wenn Du dann keine
      Aufwendungen geltend machst, erhöht sich Arbeitslohn - also auch die Steuer.
      Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
      Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
      Save often and early!

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        #4
        AW: Spesenabrechnung möglich?

        Hallo, vielen Dank

        @ Picard777 : Würde es lieber selbst machen, nur wie kann ich denn die Zeiten der Abwesenheit belegen?

        @ DonLiquid: Ich komme leider nicht auf den Link .

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          #5
          AW: Spesenabrechnung möglich?

          Deep Links auf den Formularserver sind untauglich, da sie eine Sessioninfo enhalten, die nach kurzer Zeit ungültig wird.

          Du musst daher auf der Startseite anfangen, dort ist die Anlage N 2015 sogar direkt verlinkt.

          Kommentar


            #6
            AW: Spesenabrechnung möglich?

            Hallo xtra-Long,

            Anlage N 2015 Seite 2 ist für dich ja interessant ->
            Angehängte Dateien

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              #7
              AW: Spesenabrechnung möglich?

              Halo,

              Zitat:@ DonLiquid: Ich komme leider nicht auf den Link .

              Klickt man auf den Link sieht man folgendes . - Hier gelangen Sie zurück zur Startseite-
              Einfach anklicken (ist kein Schachtelmännchen).
              Was ist da nicht zu verstehen?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Spesenabrechnung möglich?

                Naja, ich wäre nicht auf das Formular gekommen.
                Also wenn ich vom AG nichts bekomme, gebe ich in Zeile 57 0 ein? Und muss ich das nicht irgendwie "belegen"?

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                  #9
                  AW: Spesenabrechnung möglich?

                  Zitat von xtra-long
                  Ich werde mit meinem neuen Job des öfteren Außendiensttermine haben
                  um welches Veranlagungsjahr geht es überhaupt?
                  Man kann natürlich auch tagelang über ungelegte Eier diskutieren.
                  Gruß, Basteltyp

                  ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                  ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                    #10
                    AW: Spesenabrechnung möglich?

                    Es geht um ab sofort. Also ich werde nun Anfangen und werde des öfteren länger als 10 Stunden unterwegs zu sein.

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                      #11
                      AW: Spesenabrechnung möglich?

                      Hallo,

                      Dann hast du noch ein paar Stunden Zeit ;-)

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Spesenabrechnung möglich?

                        Also wenn ich vom AG nichts bekomme, gebe ich in Zeile 57 0 ein? Und muss ich das nicht irgendwie "belegen"?
                        Wenn dir dein Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand über Reisekosten steuerfrei ersetzt, bescheinigt er das in der Regel unter Nummer 20 deiner Lohnsteuerbescheinigung.

                        Im Übrigen empfiehlt es sich, Dienstreisen mit Datum, Abwesenheitszeit, besuchte Kunden usw. aufzuzeichnen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Spesenabrechnung möglich?

                          Meine Frage ist ja, wie es ist, wenn der AG mir den Verpflegungsaufwand nicht steuerfrei ersetzt. Also wenn den das garnicht interessiert. Kann ich das dann für mich einbringen?

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                            #14
                            AW: Spesenabrechnung möglich?

                            Ja, natürlich kannst du den Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Auswärtstätigkeit als Werbungskosten geltend machen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Spesenabrechnung möglich?

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ja, natürlich kannst du den Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Auswärtstätigkeit als Werbungskosten geltend machen.
                              Und wie kann ich diese Tage dem Finanzamt belegen? Oder läuft das auf Vertrauensbasis?

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