Hallo. Ich werde mit meinem neuen Job des öfteren Außendiensttermine haben, und war dann auch mal länger als 12 Stunden abwesend sein. Ich ich die Spesen (glaube 6 Euro) hierzu selbst geltend machen bei meiner nächsten Steuererklärung und wenn ja, wie?
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Spesenabrechnung möglich?
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AW: Spesenabrechnung möglich?
Wie die Vordrucke für 2016 aussehen mögen, weiß heute noch Niemand. Schaue Dir mal im Januar 2017 die Anlage N für 2016 an und frage dann noch einmal, wenn Du nicht weiterkommst.
Da wir hier in Deutschland (leider ?) keinen Steuersatz von 100 % haben, ist die Spesenerstattung durch den Arbeitgeber immer besser als der Abzug als Werbungskosten.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Spesenabrechnung möglich?
Schau mal hier:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...D64918F1BEEE4D
die Zeilen 49 bis 57 sind für Auswärtstätigkeiten vorgesehen.
Das wird vermutlich für 2016 ganz ähnlich aussehen und ist schon mal ein Hinweis, was wo
einzutragen sein wird.
Du musst dann eben die Tage mit den entsprechenden Abwesenheiten angeben (Zeilen 52-54)
und den Arbeitgegeberersatz (in Zeile 57).
Ich würde die Angaben immer machen - auch wenn der Arbeitgeber voll ersetzt. Der Ersatz
wird nämlich mit dem Arbeitslohn an das Finanzamt übermittelt und wenn Du dann keine
Aufwendungen geltend machst, erhöht sich Arbeitslohn - also auch die Steuer.Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
Save often and early!
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AW: Spesenabrechnung möglich?
Zitat von xtra-longIch werde mit meinem neuen Job des öfteren Außendiensttermine haben
Man kann natürlich auch tagelang über ungelegte Eier diskutieren.Gruß, Basteltyp
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AW: Spesenabrechnung möglich?
Also wenn ich vom AG nichts bekomme, gebe ich in Zeile 57 0 ein? Und muss ich das nicht irgendwie "belegen"?
Im Übrigen empfiehlt es sich, Dienstreisen mit Datum, Abwesenheitszeit, besuchte Kunden usw. aufzuzeichnen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Spesenabrechnung möglich?
Ja, natürlich kannst du den Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Auswärtstätigkeit als Werbungskosten geltend machen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Spesenabrechnung möglich?
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenJa, natürlich kannst du den Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Auswärtstätigkeit als Werbungskosten geltend machen.
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