Hallo, der Erhaltungsaufwand kann von 2 bis 5 Jahre im Kalenderjahr verteilt werden.
Kann in einem Kalenderjahr der Erhaltungsaufwand der Rechnung A auf 2 Jahre verteilt, die Rechnung B auf 5 Jahre verteilt werden ?
Vorab schon vielen Dank für die Rückmeldung.
Viele Gruesse
Kann in einem Kalenderjahr der Erhaltungsaufwand der Rechnung A auf 2 Jahre verteilt, die Rechnung B auf 5 Jahre verteilt werden ?
Vorab schon vielen Dank für die Rückmeldung.
Viele Gruesse
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