Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage EÜR

    In welcher Zeile müssen die Nachzahlungen/Guthaben aus der Jahres-Umsatzsteuererklärung eingetragen werden? Welchem Kalenderjahr müssen diese Zahlungen zugeordnet werden (Jahr, für das die Zahlung errechnet wurde oder Jahr, in dem die Zahlung erfolgte)?

    Ich hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt und bin mit meiner Anfrage richtig in dieem Forum. Sollte ich etwas falsch gemacht haben, bitte ich um Nachsehen. Neuling!

    Viele Grüße

    #2
    AW: Anlage EÜR

    Welchem Kalenderjahr müssen diese Zahlungen zugeordnet werden (Jahr, für das die Zahlung errechnet wurde oder Jahr, in dem die Zahlung erfolgte)
    Grundsätzlich gilt bei der EÜR das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, maßgeblich ist also das Jahr, in dem die Gutschrift oder Zahlung erfolgte!

    Ausnahme: Für die monatliche Umsatzsteuervorauszahlung ist die 10-Tagesregel anzuwenden.

    Eine innerhalb von 10 Tagen nach Beginn des Kalenderjahres fällige und entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das Vorjahr ist deshalb als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG im Vorjahr als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.


    In der EÜR stehen dir für Erstattungen und Nachzahlungen von Umsatzsteuer die Zeilen 17 und 49 zur Verfügung. Darauf sollte man aber bei Durchsicht des Formulars eigentlich von selbst kommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X