Anlage "Vorsorgeaufwand: Angaben zu Vorsorgeaufwendungen", Zeile 51
In der Hilfe heißt es: "In Zeile 51 tragen Sie bitte Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit ein, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 01.01.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 01.01.2005 entrichtet wurde."
Ich nehme an, dass die Einschränkung "mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit ein, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 01.01.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 01.01.2005 entrichtet wurde" auch für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gilt und nicht nur auf die zuletzt genannten Kapitallebensversicherungen. Ist das richtig? Wenn Rentenversicherungen auch bei geringerer Laufzeit geltend gemacht werden können, könnte ich noch eine weitere Eingabe im Formular machen.
In der Hilfe heißt es: "In Zeile 51 tragen Sie bitte Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit ein, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 01.01.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 01.01.2005 entrichtet wurde."
Ich nehme an, dass die Einschränkung "mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit ein, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 01.01.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 01.01.2005 entrichtet wurde" auch für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gilt und nicht nur auf die zuletzt genannten Kapitallebensversicherungen. Ist das richtig? Wenn Rentenversicherungen auch bei geringerer Laufzeit geltend gemacht werden können, könnte ich noch eine weitere Eingabe im Formular machen.
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