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Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

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    Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Anlage "Vorsorgeaufwand: Angaben zu Vorsorgeaufwendungen", Zeile 51

    In der Hilfe heißt es: "In Zeile 51 tragen Sie bitte Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit ein, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 01.01.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 01.01.2005 entrichtet wurde."

    Ich nehme an, dass die Einschränkung "mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit ein, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 01.01.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 01.01.2005 entrichtet wurde" auch für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gilt und nicht nur auf die zuletzt genannten Kapitallebensversicherungen. Ist das richtig? Wenn Rentenversicherungen auch bei geringerer Laufzeit geltend gemacht werden können, könnte ich noch eine weitere Eingabe im Formular machen.

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Deine Vermutung ist richtig.

    Die RV mit kürzerer Laufzeit werden im Formular nicht abgefragt, weil sie nicht begünstigst SIND. Und selbst wenn sie es wären, würden sie sich fast immer steuerlich nicht auswirken, da die Höchstbeträge meist schon vorher erreicht sind. Du kannst ja mal spaßeshalber den Wert für Zeile 51 entsprechend erhöhen und schauen, ob die Steuerberechnung einen anderen Betrag auswirft.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

      Danke, dann wäre das geklärt. Jetzt kann ich die Steuererklärung abschließen.

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        #4
        Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

        Hallo
        ich kann meine Rentenversicherung( Privat) da 51 nicht eintragen , weil er auf der vorherigen Seite dann immer in Zeile 20 den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung usw eintragen will. Es gibt aber keine , weil ich Kommissaranwärter bin und da läuft es anders. Da gibt es eine Heilfürsorge die nicht auf der Lohnsteuer erscheint. Auch Null wir nicht akzeptiert, Ich kann die Rentenversicherung nicht eintragen. Was kann man tun?

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

          Hallo Calimero68,

          die Zeile 51 in der Anlage Vorsorgeaufwand ist mit Sicherheit nicht die Ursache für die Fehlermeldung.
          Zeile 20 in der Anlage Vorsorgeaufwand ist betitelt -> von der Krankenversicherung und/oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge (und zwar von der jeweils gesetzlichen Vers.)

          Wo bist du denn unterwegs ?

          Tschüß

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            #6
            AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

            Ich kann mir jetzt nicht recht vorstellen, dass du als Kommisaranwärter Beiträge zu einer vor 2005 abgeschlossenen Rentenversicherung leistest.

            Wenn du einen zertifizierten Basisrentenvertrag abgeschlossen hast, wären die Beiträge dazu in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen,

            ein Riestervertrag wäre in der Anlage AV zu erklären.

            Die Zeile 20 der Anlage Vorsorgeaufwand betrifft Beitragserstattungen bei freiwillig GKV-Versicherten! Wo hast du 0 einzutragen versucht? Auf der Lohnsteuerbescheinigung?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

              Hallo
              entschuldigung ich meinte 12 und 14 poppt rot auf
              und ich kann da nichts eintragen . Und das erscheint erst wenn ich die Rentenvorsorge eintrage . Diese heißt Nürnberger Lebensversicherung. Kann ich das vielleicht irgendwo sonst eintragen. Mache das ganze zum ersten Mal. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht halt nichts bei Arbeitnehmerbeiträge zu Kranken und Pflegeversicherungen in Zeile 51 eintrage.

              - - - Aktualisiert - - -

              Meine Eltern haben eine Rentenversicherung 2003 abgeschlossen

              - - - Aktualisiert - - -

              und es ist ja leider keine Riesterente.

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                #8
                AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

                Zitat von Calimero68 Beitrag anzeigen
                Hallo
                entschuldigung ich meinte 12 und 14 poppt rot auf
                und ich kann da nichts eintragen . .
                Hallo Calimero68,

                da darf nichts drin stehen, das wären Beiträge zur gesetzlichen KV und PV, da sind vielleicht Nullen in der Lohnsteuerbescheinigung drin, nimm die mal raus.
                Arbeitgeber füllen manchmal überall mit Nullen auf, wo nichts reingehört.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

                  Hast du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand bereits Ja angekreuzt?

                  Wenn die Versicherung bereits 2003 abgeschlossen wurde, wäre die Zeile 51 schon korrekt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

                    Oh Leute ich danke euch!!!
                    Ich habe die Null rausgenommen und in 11 Nein angekreuzt und jetzt ist alles plausibel. 1000 Dank und Gruß
                    Calimero

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

                      Zitat von Calimero68 Beitrag anzeigen
                      Oh Leute ich danke euch!!!
                      Ich habe die Null rausgenommen und in 11 Nein angekreuzt und jetzt ist alles plausibel. 1000 Dank und Gruß
                      Calimero
                      Hallo,

                      NEIN ist falsch.
                      Lies die Eingabehhilfe dazu. Du bekommst doch Beihilfe

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

                        Nein in Zeile 11 ist m. E. falsch, da du Anspruch auf freie Heilfürsorge hast. Da muss meiner Meinung nach ebenso Ja angekreuzt werden wie bei einem Beihilfeberechtigten.

                        Der Unterschied macht sich vielleicht in deinem Fall nicht bemerkbar, aber das hängt von der Höhe deiner sonstigen Vorsorgeaufwendungen ab.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

                          Zitat von Calimero68 Beitrag anzeigen
                          Ich habe die Null rausgenommen und in 11 Nein angekreuzt und jetzt ist alles plausibel.
                          Hallo Calimero68,

                          das ist mit JA auch plausibel, das Problem war die Null oder die Nullen.

                          Tschüß

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                            #14
                            Hallo wollte mal fragen, mache die Steuererklärung noch schriftlich. Beim Vorsorgeaufwand wird gefragt, ob eine Anwartschaft auf Altersversorgung besteht. Muss man als Soldat ja oder nein ankreuzen. Wäre nett , wenn mir jemand helfen kann. LG

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                              #15
                              Das hier ist ein Forum für die elektronische Steuererklärung, nicht für eine Erklärung auf Papier!

                              Berufssoldaten haben eine Anwartschaft auf Altersversorgung.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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