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Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

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    Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

    Hallo! Bin neu hier und konnte auf die schnelle nichts finden. Hoffe das ist hier richtig..

    Folgende Situation:

    Ich arbeite für meinen Arbeitgeber Fast das ganze Jahr bei einem Kunden, heißt Dreimonatsfrist greift und meine Verpflegungspauschalen werden Pauschal versteuert.

    Wie gebe ich das jetzt bei der Steuererklärung an? ( Arbeitgeber erstezt nur einen kleinen Teil z.B. 3,90€ bei über 10 std.)
    Laut meinem Lohnsteuer Jahresbescheid habe ich 344€ steuerfrei ersetzt bekommen (zb. wo ich andere Kunden besucht habe, Übernachtung bei Seminar etc.), aber insgesamt habe ich über 700€ vom arbeitgeber erhalten (Teils versteuert, teils steuerfrei)

    Möchte alles korrekt angeben, habe auch eine auflistung der Tage über 8 std, über nacht etc.

    Wäre über hilfe dankbar =)

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

    Diejenigen die bereits versteuert wurden, sollten im Bruttoarbeitslohn enthalten sein.
    Und müssen dann nicht nochmals angegeben werden.

    Die steuerfreien werden als Arbeitgeber -Erstattung eingetragen und dadurch von deinen gesamten Aufwendungen abgezogen (kann anhand der Steuerberechnung nachvollzogen werden ).
    Mfg

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Diejenigen die bereits versteuert wurden, sollten im Bruttoarbeitslohn enthalten sein.
      Und müssen dann nicht nochmals angegeben werden.

      Die steuerfreien werden als Arbeitgeber -Erstattung eingetragen und dadurch von deinen gesamten Aufwendungen abgezogen (kann anhand der Steuerberechnung nachvollzogen werden ).

      Ne die werden extra aufgeführt auf meiner lohnabrechnung. Ausserdem bekomme ich ja nur einen Teil der Verpflegungspauschalen von meinem Arbeitgeber erstattet. Ich möchte ja den Rest noch geltend machen.

      Beispiel: 1 Tag über 10 stunden unterwegs = 3,80€ vom Arbeitgeber pauschal versteuert erhalten ... Pauschale ist aber 12€.. ich will also in der steuererklärung die "fehlenden" 8,20€ geltend machen..

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

        Zitat von Hontman Beitrag anzeigen
        Ne die werden extra aufgeführt auf meiner lohnabrechnung. Ausserdem bekomme ich ja nur einen Teil der Verpflegungspauschalen von meinem Arbeitgeber erstattet. Ich möchte ja den Rest noch geltend machen.

        Beispiel: 1 Tag über 10 stunden unterwegs = 3,80€ vom Arbeitgeber pauschal versteuert erhalten ... Pauschale ist aber 12€.. ich will also in der steuererklärung die "fehlenden" 8,20€ geltend machen..
        Dann trage Deine Auswärtstätigkeiten in Anlage N unter Werbungskosten ein.
        Zuletzt geändert von stiller; 19.04.2016, 20:10. Grund: trage
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Dann trage Deine Auswärtstätigkeiten in Anlage N unter Werbungskosten ein.

          Und wie und wo genau???

          Kommentar


            #6
            AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

            Zitat von Hontman Beitrag anzeigen
            Und wie und wo genau???
            hier vielleicht?
            Angehängte Dateien
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

              Anlage N unter Auswärtstätigkeit (Zeilen 52 und 57), das wurde doch hier schon geschrieben:

              Dann trage Deine Auswärtstätigkeiten in Anlage N unter Werbungskosten ein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                hier vielleicht?


                Also so: http://i.imgur.com/O4a2Ow0.png ??

                und in Zeile 57 dann die 344€ die ich steuerfrei erhalten habe oder wie?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

                  Zitat von Hontman Beitrag anzeigen
                  Also so: http://i.imgur.com/O4a2Ow0.png ??

                  und in Zeile 57 dann die 344€ die ich steuerfrei erhalten habe oder wie?
                  Ja, wenn Dein Finanzamt Dir glaubt.
                  Gruss (S)stiller
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                    #10
                    AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

                    Wenn die Dreimonatsfrist bei dir greift, wieso gibst du dann 180 Tage an?

                    Der Abzug der Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn, wenn sie mindestens vier Wochen dauert.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wenn die Dreimonatsfrist bei dir greift, wieso gibst du dann 180 Tage an?

                      Der Abzug der Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn, wenn sie mindestens vier Wochen dauert.
                      Dafür gibt es die 1., 2. 3., 4...Auswärtstigstätigkeit. Diese sollten ausgefüllt werden, dann werden die Erstattungen abgezogen, und ob was übrig bleibt, wissen wir nicht..
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

                        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                        Dafür gibt es die 1., 2. 3., 4...Auswärtstigstätigkeit. Diese sollten ausgefüllt werden, dann werden die Erstattungen abgezogen, und ob was übrig bleibt, wissen wir nicht..

                        Aber woher weiss das Finanzamt denn dann welchen betrag an summen ich versteuert erhalten habe?

                        Irgendwie raff ich das ganze nicht mit der dreimonatsfrist. Da werden die Verpflegungspauschalen doch mit 25% versteuert oder?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

                          Zitat von Hontman Beitrag anzeigen
                          Aber woher weiss das Finanzamt denn dann welchen betrag an summen ich versteuert erhalten habe?

                          Irgendwie raff ich das ganze nicht mit der dreimonatsfrist. Da werden die Verpflegungspauschalen doch mit 25% versteuert oder?
                          Wie kommst du denn darauf?

                          3-Monatsfrist heißt, dass du den Verpflegungsmehraufwand nur für maximal 3 Monate bekommst.
                          Mfg

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                            #14
                            AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

                            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                            Wie kommst du denn darauf?

                            3-Monatsfrist heißt, dass du den Verpflegungsmehraufwand nur für maximal 3 Monate bekommst.
                            Ehm ich verstehe das anders. Dreimonatsfrist bedeutet doch das ich die Verpflegungspauschalen versteuern muss.

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                              #15
                              AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

                              Zitat von Hontman Beitrag anzeigen
                              Ehm ich verstehe das anders. Dreimonatsfrist bedeutet doch das ich die Verpflegungspauschalen versteuern muss.
                              Nein! Geh zum Steuerberater! Das hier ist ein Elster-Forum und kein Steuerberatungs-Forum.
                              Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt.

                              Ich versuche es trotzdem nochmals :

                              Bei einer Auswärtstätigkeit gibt's nur die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwand.
                              Danach kannst du keinen Verpflegungsmehraufwand mehr steuerlich geltend machen.

                              Der Arbeitgeber kann Verpflegungsmehraufwand steuerfrei erstatten.
                              Die steuerfreie Erstattung kannst du dann ebenfalls nicht mehr steuerlich geltend machen.
                              Und ist vom Aufwand abzuziehen.

                              Nach den 3 Monaten darf der Arbeitgeber Verpflegungsmehraufwand NICHT mehr steuerfrei erstatten, weil es nach 3 Monaten keinen mehr gibt. Siehe oben.
                              Wenn er danach was erstattet, ist es normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn.
                              Mfg

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