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Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

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    #16
    AW: Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist - wie absetzen?

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Nein! Geh zum Steuerberater! Das hier ist ein Elster-Forum und kein Steuerberatungs-Forum.
    Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt.

    Ich versuche es trotzdem nochmals :

    Bei einer Auswärtstätigkeit gibt's nur die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwand.
    Danach kannst du keinen Verpflegungsmehraufwand mehr steuerlich geltend machen.

    Der Arbeitgeber kann Verpflegungsmehraufwand steuerfrei erstatten.
    Die steuerfreie Erstattung kannst du dann ebenfalls nicht mehr steuerlich geltend machen.
    Und ist vom Aufwand abzuziehen.

    Nach den 3 Monaten darf der Arbeitgeber Verpflegungsmehraufwand NICHT mehr steuerfrei erstatten, weil es nach 3 Monaten keinen mehr gibt. Siehe oben.
    Wenn er danach was erstattet, ist es normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn.


    sorry, hab da was verwechselt.. habs jetzt verstanden. Bin meine unterlagen nochmals durchgegangen und hab jetzt alles zusammen was ich an verpflegungsmehraufwand habe. die dreimonatsfrist griff bei mir erst ab mitte mai, daher habe ich insg. noch rund 81 tage und ein paar übernachtungen anzugeben. passt jetzt.. sorry für meine "blödheit"!


    Danke euch!

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