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Behinderte Kinder: Zuordnung von Versicherungsbeiträgen

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    Behinderte Kinder: Zuordnung von Versicherungsbeiträgen

    Hallo und guten Abend!

    Unsere Tochter (43) ist zu 100% behindert, lebt im Haushalt der Eltern, es besteht Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag (eigene EU-Rente liegt unterhalb Existenzminimums).

    Problem: Versicherungsbeiträge für Tochter (über Basisabsicherung hinaus) für Unfall-, Kapitalleben- und Krankenzusatzversicherung wirken sich bei Eintrag bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben der Eltern nicht steuermindernd aus (Höchstbetragsberechnung).

    Frage: Können die genannten Versicherungsbeiträge auch bei "außergewöhnlichen Belastungen" geltend gemacht werden?

    Freundliche Grüße
    haddawi
    Zuletzt geändert von haddawi; 22.04.2016, 00:06.

    #2
    AW: Behinderte Kinder: Zuordnung von Versicherungsbeiträgen

    Kann man die Versicherungsbeiträge des Kinds überhaupt geltend machen?

    http://www.steuerlinks.de/steuerlexi...ehinderte.html

    (ganz unten auf der Seite steht die Antwort).

    Kommentar


      #3
      AW: Behinderte Kinder: Zuordnung von Versicherungsbeiträgen

      Das hier ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).
      Steuerberatung dagegen darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

      Mit Elster hat deine Frage nichts mehr zu tun.

      Das du die Beiträge weder als Sonderausgabe noch als a.g.b. geltend machen kannst hat L.E. Fant ja schon beantwortet.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Behinderte Kinder: Zuordnung von Versicherungsbeiträgen

        Hallo L.E.Fant,
        vielen Dank für den Hinweis auf den Link!

        Hallo Elster-Tester,
        vielen Dank für die Zurechtweisung!

        Trotzdem noch eine Anmerkung: So klar scheint die Sache mit der Absetzung von Versicherungsbeiträgen für behinderte Kinder doch nicht zu liegen!
        Denn 2 Jahre lang wurden diese Beiträge in meiner Steuer-Erklärung als a.g. B. akzeptiert. Auch für 2015 wurden sie anerkannt, allerdings nur als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, und damit ohne praktische Auswirkungen.
        Aber keine Angst, lieber Elster-Tester! Ich will hier nicht schmarotzen! Habe ohnehin einen Termin beim Fachanwalt für Steuerrecht.

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