Hallo und guten Abend!
Unsere Tochter (43) ist zu 100% behindert, lebt im Haushalt der Eltern, es besteht Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag (eigene EU-Rente liegt unterhalb Existenzminimums).
Problem: Versicherungsbeiträge für Tochter (über Basisabsicherung hinaus) für Unfall-, Kapitalleben- und Krankenzusatzversicherung wirken sich bei Eintrag bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben der Eltern nicht steuermindernd aus (Höchstbetragsberechnung).
Frage: Können die genannten Versicherungsbeiträge auch bei "außergewöhnlichen Belastungen" geltend gemacht werden?
Freundliche Grüße
haddawi
Unsere Tochter (43) ist zu 100% behindert, lebt im Haushalt der Eltern, es besteht Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag (eigene EU-Rente liegt unterhalb Existenzminimums).
Problem: Versicherungsbeiträge für Tochter (über Basisabsicherung hinaus) für Unfall-, Kapitalleben- und Krankenzusatzversicherung wirken sich bei Eintrag bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben der Eltern nicht steuermindernd aus (Höchstbetragsberechnung).
Frage: Können die genannten Versicherungsbeiträge auch bei "außergewöhnlichen Belastungen" geltend gemacht werden?
Freundliche Grüße
haddawi
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