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Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

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    Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

    Guten Tag,

    ob ich in der ESt.-E. in Anlage N, Werbungskosten, Entfernungspauschale 274 Tage oder 250 Tage eingebe, macht für die Steuerberechnung offenbar keinen Unterschied.

    Weiß jemand, ab welcher Größenordnung hier Änderungen in der Steuerberechnung resultieren?

    Hintergrund: die Steuerpflichtige (meine Frau) hat eine Sechstagewoche und laut Arbeitstagerechner
    http://www.lto.de/juristen/rechner/arbeitstage-rechner/
    kommt hier für Niedersachsen und für 2015 274 Tage raus. Diese Zahl an Arbeitstagen wurde aber mal von der FA-Sachbearbeiterin in Zweifel gezogen, also habe ich mir angewöhnt, hier 250 Tage anzugeben.

    Also, ist es letztendlich egal, ob ich hier 250 oder 274 Tage eintrage?

    Danke im voraus.

    #2
    AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

    Im Stau bin ich mit dem Rad schneller als mit dem Porsche.

    Oder: Wie hoch sind denn die Werbungskosten bei 274 Tagen? Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen?

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      #3
      AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

      1000 ist Pauschale an Werbungskosten, wer die nicht überschreitet, geht leer aus.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

        Hallo,

        >>>Also, ist es letztendlich egal, ob ich hier 250 oder 274 Tage eintrage?

        Nein, das ist absolut nicht egal, Elster - und auch das Finanzamt - rechnet schließlich Tage mal Kilometer mal 30 Cent.
        Wie stiller schon angedeutet hat wirkt es sich vermutlich nur nicht aus, weil die Werbungskostenpauschale gar nicht erreicht wird (die 1000 Euro gibt es immer und für jeden, ganz automatisch). Falls korrekt: Spar dir einfach die ganzen Werbungskosten.


        >>>Diese Zahl an Arbeitstagen wurde aber mal von der FA-Sachbearbeiterin in Zweifel gezogen, also habe ich mir angewöhnt, hier 250 Tage anzugeben.

        Grundsätzlich ist die wirkliche Anzahl der Fahrten anzugeben (eine pro Tag).
        Aber wenn man bei den Arbeitstagen pro Woche 6 einträgt dann sollten 276 eigentlich nicht in Zweifel gezogen werden. Denn 230 Tage sind bei einer 5-Tagewoche die Regel, macht dann für 6 Tagewoche 276 (Dreisatz). Und natürlich müssen noch Krankheitstage abgezogen werden.

        Der Sachbearbeiter kann aber immer alles anzweifeln und nachfragen, so ist das nun mal. Im Fall der Fälle reicht man dann beispielsweise Stundenzettel ein, oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Anzahl der Tage.
        Ich würde jedenfalls nicht auf Werbungskosten verzichten, nur weil der Sachbearbeiter ein Korinthenkacker ist.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

          Hallo,
          selbstverständlich ist die Zahl der Tage relavant und zutreffend anzugeben, auch wenn es mehr als üblich sind.
          Allerdings kann die Frage ohne Angabe der einfachen Entfernung nicht beanwortet werden.

          Ich glaube aber, die Vermutungen zum Pauschbatrag sind zutreffend.
          Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
          Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
          Save often and early!

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            #6
            AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

            Erstmal Danke für die Antworten.

            Also, meine Frau trägt an Werbungskosten 680,- für öffentliche Verkehrsmittel und 110,- für Arbeitskleidungsreinigung ein, damit ist sie offenbar noch im Pauschalbereich von unter 1000,-

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              #7
              AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

              Zitat von pianoman38 Beitrag anzeigen
              Erstmal Danke für die Antworten.

              Also, meine Frau trägt an Werbungskosten 680,- für öffentliche Verkehrsmittel und 110,- für Arbeitskleidungsreinigung ein, damit ist sie offenbar noch im Pauschalbereich von unter 1000,-
              Jepp, und somit wirken sich steuerlich keine WK aus.
              Gruss (S)stiller
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                #8
                AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

                Also, meine Frau trägt an Werbungskosten 680,- für öffentliche Verkehrsmittel ...
                Ist die Entfernung zu gering, um über die Entfernungspauschale die 1.000,00 Eurogrenze zu überschreiten ?

                Um zusammen mit den Reinigungskosten über die 1.000, € zu kommen, bräuchte es bei 268 Arbeitstagen eine einfache Entfernung Wohnung - erste Tätigkeitsstätte von 12 km.

                Wenn das nicht erreicht wird, kann man sich das Ausfüllen auch ganz sparen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

                  Ah, verstehe! In der Tat, ab 12km und 274 Tage sinkt in der Tat die Steuerberechnung. Nun ja, leider sind es nun mal nur 10km.

                  Danke soweit.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

                    Zitat von pianoman38 Beitrag anzeigen
                    Ah, verstehe! In der Tat, ab 12km und 274 Tage sinkt in der Tat die Steuerberechnung. Nun ja, leider sind es nun mal nur 10km.

                    Danke soweit.
                    Wieso "leider" ? Ich wäre froh, wenn ich nur 10 km hätte. Dann käme ich zwar nicht über die 1.000 €, aber ich hätte auch geringere Kosten. Und da mangels Steuersatz von 100 % (leider ?) ich bei der Steuer so oder so nicht 100 %, sondern vielleicht 30 % wiederbekomme, hilft das per Saldo nicht wirklich ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

                      Viele Steuerpflichtige begreifen nicht, dass sie mit der Pauschale von 1.000,00 € bei deutlich darunter liegenden tatsächlichen Werbungskosten steuerlich ohnehin besser wegkommen als bei einem geringfügigem Überschreiten dieses Werts.

                      Es wird auch gern übersehen, dass speziell die Entfernungspauschale zumindest bei Benutzung eines PKWs nie die tatsächlichen Kosten abdeckt und man ohnehin nur den Steueranteil tatsächlich erstattet bekommt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Viele Steuerpflichtige begreifen nicht, dass sie mit der Pauschale von 1.000,00 € bei deutlich darunter liegenden tatsächlichen Werbungskosten steuerlich ohnehin besser wegkommen als bei einem geringfügigem Überschreiten dieses Werts.
                        hallo charlie24

                        wenn ich unter 1000 bin bekomm ich pauschale 1000 ok

                        wenn ich etwas, geringfügig überschreite warum besser wegkommen

                        kannst du es uns erklären bitte

                        mfg yakisikli

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

                          Zitat von Yakisikli Beitrag anzeigen
                          hallo charlie24

                          wenn ich unter 1000 bin bekomm ich pauschale 1000 ok

                          wenn ich etwas, geringfügig überschreite warum besser wegkommen

                          kannst du es uns erklären bitte

                          mfg yakisikli
                          Gans einfach, die 1000 hat jeder und bei WK 1020 bekomme ich vielleicht beim Steuersatz von 25% von 20 Euro, also 5 Euro der gezahlten Steuer wieder. Habe ich keine Steuer gezahlt, 0 Steuer, 0 Rückzahlung.

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Zitat von Yakisikli Beitrag anzeigen
                          hallo charlie24

                          wenn ich unter 1000 bin bekomm ich pauschale 1000 ok

                          wenn ich etwas, geringfügig überschreite warum besser wegkommen

                          kannst du es uns erklären bitte

                          mfg yakisikli
                          Die 1000 hast Du bereits bekommen!
                          Jeder Arbeitgeber hat sie berücksichtigt.
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                            #14
                            AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

                            ... wenn ich etwas, geringfügig überschreite warum besser wegkommen
                            Ich habe genau das Gegenteil geschrieben:

                            Wenn du überhaupt keine Werbungskosten hast, bleiben dafür trotzdem 1.000 € steuerfrei, das macht bei einem Steuersatz von 25% eine Ersparnis von 250,00 € bei 0,00 € Kosten. Profit demnach: 250,00 €

                            Gibst du die 1000,00 € jedoch z. B. für Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte aus, bleibst du bei gleichem Steuersatz auf 750,00 € Kosten sitzen, das sind 75%. Gibst du nur 500,00 € aus, musst du davon nur 250,00 € aus eigener Tasche zahlen, deine Eigenbelastung beträgt also nur 50%.

                            Verstanden?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Anzahl Arbeitstage; Relevanz?

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ich habe genau das Gegenteil geschrieben:

                              Wenn du überhaupt keine Werbungskosten hast, bleiben dafür trotzdem 1.000 € steuerfrei, das macht bei einem Steuersatz von 25% eine Ersparnis von 250,00 € bei 0,00 € Kosten. Profit demnach: 250,00 €

                              Gibst du die 1000,00 € jedoch z. B. für Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte aus, bleibst du bei gleichem Steuersatz auf 750,00 € Kosten sitzen, das sind 75%. Gibst du nur 500,00 € aus, musst du davon nur 250,00 € aus eigener Tasche zahlen, deine Eigenbelastung beträgt also nur 50%.

                              Verstanden?
                              Nicht so richtig. Oder Ihr Einwand geht am Thema vorbei?
                              Meine Frau muss (!) ja 680,- für Fahrkarten und 100,- für Kleidungsreinigung ausgeben, um ihre Arbeit zu machen. Das senkt das zu versteuernde Einkommen um 1000,- wie bei einem anderen mit 0,- Werbungskosten weil Pauschale, sie hat aber 780,- mehr Ausgaben, klaro.

                              Na und?
                              Wenn sie aber nämlich 400,- für Kleidungsreinigung (plus 680,- Fahrkarten) ausgeben müsste (!), würde dies das zu versteuernde Einkommen um 1080,- senken, wäre dann bei 25% Steuersatz 20,- weniger Steuern, right?

                              Der Punkt ist, wie ich glaube, dass Sie die effektiven WK+Steuerersparnis von jemandem der keine WK hat, vergleichen mit jemandem, der WK ungleich 0,- unter 1000,- hat.
                              Man muss aber, mit Verlaub gesagt, den Fall WK unter 1000,- mit dem Fall WK über 1000,- vergleichen.

                              Gell? Oder wie?

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