Hallo,
ich bin etwas verwirrt, ob dieser beiden Begrifflichkeiten. Auf dieser Website heißt es:
und
ElsterFormular erlaubt mir aber (Gott sei Dank), jetzt im Jahr 2016 immer noch eine Einkommensteuererklärung für 2013 anzulegen. Was ist denn nun richtig, und ist es überhaupt möglich, innerhalb Elster einen Lohnsteuerjahresausgleich ohne Einkommensteuererklärung zu machen?
ich bin etwas verwirrt, ob dieser beiden Begrifflichkeiten. Auf dieser Website heißt es:
Die Frist für die Abgabe des Lohnsteuerjahresausgleiches endet 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres
Die 4 Jahresfrist gilt aber, wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Die Frist für eine Einkommensteuererklärung endet dagegen mit dem 31.05. des Folgejahres
Kommentar