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Lohnsteuerjahresausgleich <-> Einkommensteuererklärung

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    Lohnsteuerjahresausgleich <-> Einkommensteuererklärung

    Hallo,

    ich bin etwas verwirrt, ob dieser beiden Begrifflichkeiten. Auf dieser Website heißt es:

    Die Frist für die Abgabe des Lohnsteuerjahresausgleiches endet 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres
    und

    Die 4 Jahresfrist gilt aber, wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Die Frist für eine Einkommensteuererklärung endet dagegen mit dem 31.05. des Folgejahres
    ElsterFormular erlaubt mir aber (Gott sei Dank), jetzt im Jahr 2016 immer noch eine Einkommensteuererklärung für 2013 anzulegen. Was ist denn nun richtig, und ist es überhaupt möglich, innerhalb Elster einen Lohnsteuerjahresausgleich ohne Einkommensteuererklärung zu machen?

    #2
    AW: Lohnsteuerjahresausgleich &lt;-&gt; Einkommensteuererklärung

    @ Prince Rocky

    Ihre Frage:

    ist es überhaupt möglich, innerhalb Elster einen Lohnsteuerjahresausgleich ohne Einkommensteuererklärung zu machen?

    Antwort: Nein

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerjahresausgleich &lt;-&gt; Einkommensteuererklärung

      Der Begriff Lohnsteuer-Jahresausgleich ist ein Begriff aus früheren Zeiten, der seltsamerweise noch immer im Umlauf ist. Es gibt in der aktuellen Zeit - und dies schon seit Jahren - nur noch die Einkommensteuererklärung.

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerjahresausgleich &lt;-&gt; Einkommensteuererklärung

        https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lohn...ahresausgleich
        Mfg

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