Hallo,
bei der Vermietung kann man die Kosten der Gartenanlage die nicht zur Heckenbepflanzug gehören auf eine kürzere Zeit abschreiben. Ich habe teilweise 5, 6 oder 10 Jahre gelesen. Zum einen würde mich nun interessieren auf wieviele Jahre das wirklich möglich ist und wo ich das dann Eintrage. Es sind ja keine Herstellungskosten. Gehört es zum Erhaltungsaufwand? muss ich das vorher beantragen?
Achn und müssen die Nebenkosten zwingend eingetragen werden. Wenn ich Ausgaben und Einnamen dabei gegenrechne kommt ja nichts raus. Kann ich da nicht alles weglassen?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten
bei der Vermietung kann man die Kosten der Gartenanlage die nicht zur Heckenbepflanzug gehören auf eine kürzere Zeit abschreiben. Ich habe teilweise 5, 6 oder 10 Jahre gelesen. Zum einen würde mich nun interessieren auf wieviele Jahre das wirklich möglich ist und wo ich das dann Eintrage. Es sind ja keine Herstellungskosten. Gehört es zum Erhaltungsaufwand? muss ich das vorher beantragen?
Achn und müssen die Nebenkosten zwingend eingetragen werden. Wenn ich Ausgaben und Einnamen dabei gegenrechne kommt ja nichts raus. Kann ich da nicht alles weglassen?
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