AW: wo Gartenanlage bei Vermietung in Elster eintragen
Danke für die Information, ich hatte im Internet von der Unterscheidung gelesen, dass Hecken zu den Herstellungskosten gehören. Sonstige Gartenanlage aber nicht und diese aufgeteilt werden könnte. Aber nicht alles was im Internet steht muss ja stimmen :-) Also doch zum Steuerberater.
Danke nochmal
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
wo Gartenanlage bei Vermietung in Elster eintragen
Einklappen
X
-
AW: wo Gartenanlage bei Vermietung in Elster eintragen
Warum sollen die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Gartenanlage keine Herstellungskosten sein? Von was willst du denn etwas abschreiben, außer von Herstellungskosten?
Dass sich Nebenkostenvorauszahlungen und Nebenkostenabrechnungen im gleichen Jahr immer auf Null saldieren, halte ich für ein Gerücht. Schon mal etwas vom Zu- und Abflussprinzip bei Überschusseinkünften gehört?
Ich würde dir doch dringend den Gang zum Steuerberater empfehlen!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: wo Gartenanlage bei Vermietung in Elster eintragen
Zitat von frog123 Beitrag anzeigenHallo,
bei der Vermietung kann man die Kosten der Gartenanlage die nicht zur Heckenbepflanzug gehören auf eine kürzere Zeit abschreiben. Ich habe teilweise 5, 6 oder 10 Jahre gelesen. Zum einen würde mich nun interessieren auf wieviele Jahre das wirklich möglich ist und wo ich das dann Eintrage. Es sind ja keine Herstellungskosten. Gehört es zum Erhaltungsaufwand? muss ich das vorher beantragen?
Achn und müssen die Nebenkosten zwingend eingetragen werden. Wenn ich Ausgaben und Einnamen dabei gegenrechne kommt ja nichts raus. Kann ich da nicht alles weglassen?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten
Wo steht das?
Wenn es wo steht, steht doch sicher auch was zur Abschreibung.
Einen Kommentar schreiben:
-
wo Gartenanlage bei Vermietung in Elster eintragen
Hallo,
bei der Vermietung kann man die Kosten der Gartenanlage die nicht zur Heckenbepflanzug gehören auf eine kürzere Zeit abschreiben. Ich habe teilweise 5, 6 oder 10 Jahre gelesen. Zum einen würde mich nun interessieren auf wieviele Jahre das wirklich möglich ist und wo ich das dann Eintrage. Es sind ja keine Herstellungskosten. Gehört es zum Erhaltungsaufwand? muss ich das vorher beantragen?
Achn und müssen die Nebenkosten zwingend eingetragen werden. Wenn ich Ausgaben und Einnamen dabei gegenrechne kommt ja nichts raus. Kann ich da nicht alles weglassen?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten
Einen Kommentar schreiben: