Habe jetzt erst gesehen, dass meine Tochter in 2014 Kapitalertragsteuer zahlen musste. Hatte die NV-Bescheinigung
zu spät eingereicht.
Wenn ich jetzt rückwirkend eine Steuererklärung 2014 für unsere Tochter mache um mir das Geld zurückzuholen, muss ich dann
ab sofort und dauerhaft eine Steuererklärung für meine Tochter machen?
zu spät eingereicht.
Wenn ich jetzt rückwirkend eine Steuererklärung 2014 für unsere Tochter mache um mir das Geld zurückzuholen, muss ich dann
ab sofort und dauerhaft eine Steuererklärung für meine Tochter machen?
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