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Kapitalertragsteuer 2014

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    Kapitalertragsteuer 2014

    Habe jetzt erst gesehen, dass meine Tochter in 2014 Kapitalertragsteuer zahlen musste. Hatte die NV-Bescheinigung
    zu spät eingereicht.
    Wenn ich jetzt rückwirkend eine Steuererklärung 2014 für unsere Tochter mache um mir das Geld zurückzuholen, muss ich dann
    ab sofort und dauerhaft eine Steuererklärung für meine Tochter machen?

    #2
    AW: Kapitalertragsteuer 2014

    Nein, natürlich nicht.

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      #3
      AW: Kapitalertragsteuer 2014

      ... denn die Einkommensteuer ist eine JAHRESsteuer mit der Folge, dass es durchaus sein kann (siehe § 46 EStG), dass z.B. für die Jahre 00-07 keine Pflicht besteht, für 08 wegen Lohnersatzleistungen von 1.000 €, für 09 wieder nicht, für 10 wegen Eintrag eines Freibetrags auf der "Lohnsteuerkarte", für 11-13 wieder nicht, für 14 wegen Heirat und Steuerklassenkombi III / V, für 15 wegen Beantragung der Einzelveranlagung von Ehegatten, für 16 wiederum nicht, usw. usw.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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