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Werbungskosten Erststudium

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    Werbungskosten Erststudium

    Hallo zusammen,

    sehe ich das richtig, dass wenn nun die Erststudiumskosten ohne vorherige Berufsausbildung doch absetzbar sein sollten (ausstehendes Urteil BVerfG), diese in Zeile 43 Anlage N in Elster geltend gemacht werden müssten? (Werbungskosten -> Fortbildungskosten)

    Wenn ich nun keine Belege mehr habe von den Jahren 2009-2012, könnte ich in diesem Fall den Pauschalbetrag von 1000€ ansetzen? Normalerweise ist das ja der Arbeitnehmerpauschalbetrag. Ich beziehe mich auf das Urteil, nachdem für die letzen 7 Jahre rückwirkend der Verlustvortrag eingereicht werden kann. Wenn ich in diesen Jahren keiner Nebentätigkeit nachgegangen bin, müsste mein Beruf doch Student gewesen sein.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    AW: Werbungskosten Erststudium

    Zitat von Schinken Beitrag anzeigen
    Wenn ich nun keine Belege mehr habe von den Jahren 2009-2012, könnte ich in diesem Fall den Pauschalbetrag von 1000€ ansetzen?
    Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Auch nicht mit ElsterFormular (hast es schon ausprobiert?)

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      #3
      AW: Werbungskosten Erststudium

      Nunja eingeben kann ich in das Programm ja was ich will, ob es anerkannt wird ist die Frage

      Ich hätte da jetzt "Pauschalbetrag Studium" eingetragen + 1000€ angegeben und die restliche Steuererklärung leer abgeschickt.

      Problematisch dabei ist, dass ich nichts eingeben kann in eine Steuersoftware, was noch gar nicht aktuelle Rechtslage ist. Das Urteil kommt ja wahrscheinlich erst 2017.

      Wenn ein Zweitstudium als Werbungskosten absetzbar ist, sobald jemand auch nur einen Tag im Jahr gearbeitet hat, müsste dies dann bei geänderter Rechtslage auch für das Erststudium gelten.

      Beim Zweitstudium könnte ich doch ohne Belege auch die 1000€ als Pauschale geltend machen oder?

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten Erststudium

        Zitat von Schinken Beitrag anzeigen
        Problematisch dabei ist, dass ich nichts eingeben kann in eine Steuersoftware, was noch gar nicht aktuelle Rechtslage ist. Das Urteil kommt ja wahrscheinlich erst 2017.
        Das kann ja das Programm nicht erkennen, ob es um eine Erst- oder um eine Zweitausbildung geht.


        Zitat von Schinken Beitrag anzeigen
        Ich hätte da jetzt "Pauschalbetrag Studium" eingetragen + 1000€ angegeben
        Nein, der Pauschbetrag wird nicht eingetragen.

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten Erststudium

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Das kann ja das Programm nicht erkennen, ob es um eine Erst- oder um eine Zweitausbildung geht.
          Da stimme ich dir vollstens zu. Deswegen hätte ich das Erststudium dort eingetragen, wo normalerweise nach momentaner Lage das Zweitstudium eingetragen wird. Das müsste Zeile 43 Anlage N sein.

          Hauptdruck Zeile 43 kann es ja eigentlich nicht sein, weil die Sonderausgaben pro Jahr abgezogen werden und folglich kein Verlustvortrag entstehen könnte.

          Soweit ich das verstanden habe wäre das dann Einkommen 0€ - Werbungskosten 1000€ = 1000 € Verlustvortrag.
          Zuletzt geändert von Schinken; 28.09.2017, 21:13.

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            #6
            AW: Werbungskosten Erststudium

            Google mal nach § 9a EStG, dann wird es klarer:

            Die 1.000 € sind keine pauschal ansetzbare Werbungskosten, sondern es SIND die tatsächlichen Werbungskosten anzusetzen. Ist der Arbeitnehmerpauschbetrag (= KEINE tatsächlichen Werbungskosten) höher, ist dieser stattdessen automatisch zu berücksichtigen. Im Ergebnis bedeutet das, dass NIEMAND und damit auch Du nicht in der Anlage N einfach 1.000 € Werbungskosten einsetzen darfst, da Du die ja gar nicht nachweisen kannst.

            Im übrigen sagt der Satz 2 von § 9a EStG, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag zwar 1.000 € beträgt, dieser aber nur höchstens in Höhe des Arbeitslohns berücksichtigt wird. Wenn Du also beispielsweise 0 € Werbungskosten hattest und einen Arbeitslohn von 1.500 €, beträgt der Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 €. Bei einem Arbeitslohn von 600 € beträgt er somit 600 € und bei nicht vorhandenem Arbeitslohn wie bei Dir beträgt er volle 0 €. Somit ein zusätzliches Argument, dass da nicht einfach von Dir 1.000 € eingetragen werden dürfen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Werbungskosten Erststudium

              Zitat von Schinken Beitrag anzeigen
              Nunja eingeben kann ich in das Programm ja was ich will, ob es anerkannt wird ist die Frage

              Beim Zweitstudium könnte ich doch ohne Belege auch die 1000€ als Pauschale geltend machen oder?
              Ja! Eingeben kannst Du alles mögliche, nur nicht hier fragen.

              Nein! Die 1000 werden automatisch berücksichtigt und werden nicht gesondert angegeben.
              Achso 500 Euro Einnahmen minus Ausgaben-Pauschbetrag 1000 Euro = Verlust? Vergiss es, so leicht ist das deutsche Steuerrecht nicht!

              Mit EF kannst Du Dir alle Deine fiktiven Sreuererkläungen durchrechnen lassen, dafür brauchst Du kein Forum.
              Zuletzt geändert von stiller; 03.05.2016, 21:46. Grund: Du brauchst kein Forum
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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