Hallo zusammen,
sehe ich das richtig, dass wenn nun die Erststudiumskosten ohne vorherige Berufsausbildung doch absetzbar sein sollten (ausstehendes Urteil BVerfG), diese in Zeile 43 Anlage N in Elster geltend gemacht werden müssten? (Werbungskosten -> Fortbildungskosten)
Wenn ich nun keine Belege mehr habe von den Jahren 2009-2012, könnte ich in diesem Fall den Pauschalbetrag von 1000€ ansetzen? Normalerweise ist das ja der Arbeitnehmerpauschalbetrag. Ich beziehe mich auf das Urteil, nachdem für die letzen 7 Jahre rückwirkend der Verlustvortrag eingereicht werden kann. Wenn ich in diesen Jahren keiner Nebentätigkeit nachgegangen bin, müsste mein Beruf doch Student gewesen sein.
Vielen Dank für eure Hilfe.
sehe ich das richtig, dass wenn nun die Erststudiumskosten ohne vorherige Berufsausbildung doch absetzbar sein sollten (ausstehendes Urteil BVerfG), diese in Zeile 43 Anlage N in Elster geltend gemacht werden müssten? (Werbungskosten -> Fortbildungskosten)
Wenn ich nun keine Belege mehr habe von den Jahren 2009-2012, könnte ich in diesem Fall den Pauschalbetrag von 1000€ ansetzen? Normalerweise ist das ja der Arbeitnehmerpauschalbetrag. Ich beziehe mich auf das Urteil, nachdem für die letzen 7 Jahre rückwirkend der Verlustvortrag eingereicht werden kann. Wenn ich in diesen Jahren keiner Nebentätigkeit nachgegangen bin, müsste mein Beruf doch Student gewesen sein.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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