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Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht gemacht

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    #16
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht gemacht

    Zitat von momai Beitrag anzeigen
    So wenn du dir das Gesetzt durchliest steht da ein Betrag von 1000 Euro. Ich denke mit 1800 Euro bin ich drüber
    1800? Heut früh hast Du noch geschrieben:

    Zitat von momai Beitrag anzeigen
    Ich denke mal das liegt daran das ich 2014 unter 1.000 Euro lag
    Also wie jetzt? 1800? Oder unter 1000?

    Zitat von momai Beitrag anzeigen
    Ich möchte die Voranmeldung machen weil ich wahrscheinlich so ca. 500 Euro zurück bekomme
    Stand von heute früh war ja:

    Zitat von momai Beitrag anzeigen
    Das zweite ist das Finanzamt weis ja im Moment noch nicht das ich 2015 über 1.000 Euro Umsatzsteuer war
    Also entweder -500 oder über 1000. Solltest Dich entscheiden!

    Wollte mich ja eigentlich zurückhalten. Aber wenn Du noch mehr verschiedener Versionen der ursprünglichen Geschichte auftischst dann bin ich natürlich wieder dabei.

    Kommentar


      #17
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht gemacht

      Hallo,

      mal ein bisschen erklärt:

      Umsatzsteuererklärung - Muss jeder Gewerbetreibende abgeben, einmal im Jahr. Praktisch ist das die Endabrechnung.
      Und wer ordentliche Voranmeldungen gemacht hat landet dabei ungefähr bei Null Steuern, also keine Nachzahlung und keine Erstattung.

      Umsatzsteuervoranmeldung - Ermittelt quasi die Vorauszahlung auf die Umsatzsteuer. Und da das nicht realistisch geschätzt werden kann (entgegen anderen Vorauszahlungen, etwa Lohn- oder Einkommensteuer), verlangt das Finanzamt im bestimmten Turnus eine Aufstellung über die Umsätze und Vorsteuern.

      Du warst nun von der Voranmeldung befreit, bleibt also die Umsatzsteuererklärung.

      Grundsätzlich: Wenn du von etwas befreit wirst dann gilt das natürlich für das nächste Jahr, unabhängig davon ob du die Bedingung dann immer noch erfüllst oder nicht. Ein paar Ausnahmen gibt es zwar von dieser Regel (etwa eine Nichtveranlagungsbescheinigung), aber bei der Umsatzsteuer ist es sicher so (dem Finanzamt ist es eigentlich egal, die Steuern kommen ja am Ende doch).


      >>>Meine Steuerberaterin wird die Einkommensteuererklärung über den 31.5 hinaus beantragen, das heisst prinzipell komme ich erst sehr spät an die ausgegeben Vorsteuer.

      Kann ich nicht nachvollziehen. Machst du (bzw. deine Steuerberaterin für dich) denn keine laufende Buchführung?
      Sowohl Umsatz- als auch Vorsteuer sind doch nur Summen aus den Rechnungen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #18
        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht gemacht

        Um auch mal kurz meinen Senf dazuzugeben:

        - du warst für 2015 von der Abgabe von USTVAs befreit
        - das Jahr 2015 ist bereits rum

        = für 2015 bleibt dir nur noch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung.

        Selbst wenn du jetzt noch USTVAs für 2015 übermittelst, werden diese beim Finanzamt sehr wahrscheinlich nicht verarbeitet aus den oben angeführten Gründen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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