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Anlage S und G

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    Anlage S und G

    Hallo,

    ich bin Einzelunternehmer/Gewerbetreibender und bin vor kurzem umsatzsteurpflichtig geworden, sprich nehme von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch mehr. Ich sitze gerade vor meiner Einkommensteuererklärung. Bislang habe ich immer nur zum Hauptvordruck die Anlage Vorsorgeaufwand und EÜR abgegeben. Nun habe ich jedoch gesehen, dass ich eigentlich auch die Anlage S und G hätte ausfüllen müssen, oder? Hatte jedoch keine Beanstandung seitens des Finanzamtes und immer meinen (vorläufigen) Steuerbescheid erhalten. Sollte ich dennoch die Anlage S und G zusätzlich ausfüllen?

    #2
    AW: Anlage S und G

    Sollte ich dennoch die Anlage S und G zusätzlich ausfüllen?
    Eine dieser Anlagen gehört jedenfalls zu deiner Einkommensteuererklärung! Du solltest dich aber für eine der beiden Anlagen entscheiden, je nachdem, ob du ein Gewerbe ausübst oder freiberuflich tätig bist.

    Bisher hat das Finanzamt einfach deinen Gewinn aus der EÜR zugrunde gelegt, grundsätzlich ist der ja auch mit dem Gewinn, der in der Anlage G oder S landet, identisch.
    In diesen Anlagen können aber auch weitere steuerliche Sachverhalte erklärt werden, die nicht aus der EÜR ersichtlich sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage S und G

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Eine dieser Anlagen gehört jedenfalls zu deiner Einkommensteuererklärung! Du solltest dich aber für eine der beiden Anlagen entscheiden, je nachdem, ob du ein Gewerbe ausübst oder freiberuflich tätig bist.

      Bisher hat das Finanzamt einfach deinen Gewinn aus der EÜR zugrunde gelegt, grundsätzlich ist der ja auch mit dem Gewinn, der in der Anlage G oder S landet, identisch.
      In diesen Anlagen können aber auch weitere steuerliche Sachverhalte erklärt werden, die nicht aus der EÜR ersichtlich sind.
      Also ist die Abgabe von S und G keine Pflicht, wenn hier keine relevanten Punkte sind, die auf meine Einnahmen zutreffen? Zudem eine Info: Ich bin Gewerbetreibender und freiberuflich tätig.

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        #4
        AW: Anlage S und G

        Es ist natürlich Pflicht, diese Anlagen beizufügen und wenn du zwei unterschiedliche selbständige Tätigkeiten ausübst, fügst du eben beide bei.

        Es macht doch keine Mühe, den Gewinn in die dafür vorgesehenen Zeilen einzutragen, außerdem bist du nur dann in der Lage, deine voraussichtliche Einkommensteuerbelastung mit ElsterFormular zu berechnen.

        Du musst ja auch für jede(n) deiner Betriebe/Tätigkeiten eine eigene EÜR erstellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage S und G

          Hatte bisher auch immer nur eine EÜR und auch hier wurde (wie auch bei den nicht vorgelegten Anlagen S & G) nichts beanstandet. Wie auch immer, ich danke Dir jedenfalls für die nützlichen Ratschläge.

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            #6
            AW: Anlage S und G

            Hatte bisher auch immer nur eine EÜR ...
            Woher soll das Finanzamt denn wissen, dass du zwei unterschiedlichen selbständigen Tätigkeiten nachgehst?

            Für die Einkommensteuer ist das auch nicht von Belang.

            Wenn sich deine Geschäfte weiter positiv entwickeln und der Gewinn Werte erreicht, bei denen Gewerbesteuer anfällt, zahlst du dann auch von deinen Einkünften als Freiberufler Gewerbesteuer?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anlage S und G

              Das weiss ich nicht aber von einer Gewerbesteuer bin ich noch etwas entfernt.

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                #8
                AW: Anlage S und G

                Hallo Erwin R,

                nur bei Eintragungen in Anlage G fällt Gewerbesteuer an.

                Aber wenn du alles in Anlage G einträgst z. Bsp. Gewinn als Arzt 500.000 Euro und Gewinn aus Kioskbetrieb 1000 Euro -> da käme aber Gewerbesteuer raus, wenn das als solches dem Finanzamt angeboten wird.
                Das wollte Charlie24dir damit sagen, dass zwischen Anlage G und S ein gravierender Unterschied ist.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Anlage S und G

                  Achso, da ich keine Gewerbesteuer zahle brauche ich auch nicht Anlage G ausfüllen?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage S und G

                    Zitat von Erwin R Beitrag anzeigen
                    Achso, da ich keine Gewerbesteuer zahle brauche ich auch nicht Anlage G ausfüllen?
                    Ist die ausgeübte Tätigkeit (S)elbständig oder (G)ewerblich?

                    Liegen 2 unterschiedliche Tätigkeiten vor?

                    Den Gang zum StB würde ich dringend empfehlen.
                    Zuletzt geändert von stiller; 10.05.2016, 21:05. Grund: StB
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Anlage S und G

                      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                      Ist die ausgeübte Tätigkeit (S)elbständig oder (G)ewerblich?
                      Sowohl als auch

                      Zitat von stiller Beitrag anzeigen

                      Liegen 2 unterschiedliche Tätigkeiten vor?
                      Im Grunde sind es keine 2 Tätigkeiten, sondern nur ein Tätigkeitsfeld, welches gewerblich ist. Ich verdiene meine Haupt/Grundeinnahmen aus dem Bereich Onlinewerbung. Zudem arbeite ich auch als freier Mitarbeiter für andere Unternehmen. (Webmaster, Texter & SEO)

                      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                      Den Gang zum StB würde ich dringend empfehlen.
                      Ja, ich spiele auch schon seit langem mit dem Gedanken. Würde gerne einen Online-Steuerberater nehmen, dem ich online und postalisch alle Dokumente zusende. Da muss ich mich erst einmal schlau machen, welcher gut und günstig genug für mich ist.

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                        #12
                        AW: Anlage S und G

                        Hallo;

                        2017 : Student bekommt BaföG und hat nebenbei gewerblich Promotion kleingewerbe 1500€ gearbeitet: Mantel+ Anlage g+Gewerbesteuererklärung+ EÜR

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                          #13
                          AW: Anlage S und G

                          Gewerbesteuererklärung ist bei 1.500 € nicht erforderlich.

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                            #14
                            AW: Anlage S und G

                            Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                            Gewerbesteuererklärung ist bei 1.500 € nicht erforderlich.
                            super danke wo kann ich bei anlage G kleingewerbe anklicken ?

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                              #15
                              AW: Anlage S und G

                              Zitat von chekori Beitrag anzeigen
                              super danke wo kann ich bei anlage G kleingewerbe anklicken ?
                              Das kann man nicht! Wozu sollte das gut sein?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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