Hallo,
ich bin Einzelunternehmer/Gewerbetreibender und bin vor kurzem umsatzsteurpflichtig geworden, sprich nehme von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch mehr. Ich sitze gerade vor meiner Einkommensteuererklärung. Bislang habe ich immer nur zum Hauptvordruck die Anlage Vorsorgeaufwand und EÜR abgegeben. Nun habe ich jedoch gesehen, dass ich eigentlich auch die Anlage S und G hätte ausfüllen müssen, oder? Hatte jedoch keine Beanstandung seitens des Finanzamtes und immer meinen (vorläufigen) Steuerbescheid erhalten. Sollte ich dennoch die Anlage S und G zusätzlich ausfüllen?
ich bin Einzelunternehmer/Gewerbetreibender und bin vor kurzem umsatzsteurpflichtig geworden, sprich nehme von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch mehr. Ich sitze gerade vor meiner Einkommensteuererklärung. Bislang habe ich immer nur zum Hauptvordruck die Anlage Vorsorgeaufwand und EÜR abgegeben. Nun habe ich jedoch gesehen, dass ich eigentlich auch die Anlage S und G hätte ausfüllen müssen, oder? Hatte jedoch keine Beanstandung seitens des Finanzamtes und immer meinen (vorläufigen) Steuerbescheid erhalten. Sollte ich dennoch die Anlage S und G zusätzlich ausfüllen?
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