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ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

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    ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

    Hallo, ich habe jetzt so einiges gelesen und versucht heraus zu finden. Soweit komme ich mit der EÜR ganz gut zurecht , jetzt,

    Ich habe Im Jahr 2015 einen Steuerpflichtigen Gewinn / Verlust von -1.059,62€ gemacht. Die Einnahmen betrugen 342,39€.

    Das Lag vor allem daran, dass ich bis Mitte des Jahres nur eingekauft habe. Aber gut, das steht nicht zur Debatte. Nächstes Jahr bzw. Aktuelles sieht deutlich besser aus

    So, nun habe ich die EÜR fertig. Da stehen die paar sachen die Relevant sind drinnen.

    Nun muss ich ja noch die Umsatzsteuererklärung (nicht Einkommensteuererklärung, richtig?) machen.

    Da weiß ich u.a nicht recht, was ich mit Zeile 33 - 34 machen soll. Da steht ja eindeutig:
    "Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2014 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17500€ betragen hat und auf die Anwendung des §19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist."

    So, 2014 hatte ich ja noch gar kein Gewerbe. Nur 2015. "Besteuerung kleinunternehmer" > Umsatz 2015 wäre ja eig. die 342,39€ oder?

    Außerdem weiß ich nicht recht, was ich mut der Anlage "UR" machen soll. So wie ich das sehe, ist die für mich nicht relevant sofern ich richtig mit der anmahne liege, das ALG2 nicht mit angegeben werden muss.

    außerdem: Seite 2 der Umsatzsteuererklärung:
    Da muss sich ja nur in Zeile 45 342€ in "Bemessensgrundlage ohne Umsatzsteuer eintragen, oder?

    Danke schon mal für eure Unterstützung
    Zuletzt geändert von KleinerUnternehmer; 09.05.2016, 19:09.

    #2
    AW: ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

    Zitat von KleinerUnternehmer Beitrag anzeigen
    Danke schon mal für eure Unterstützung
    Bitteschön . Wie war gleich nochmal die Frage?

    Zitat von KleinerUnternehmer Beitrag anzeigen
    Nun muss ich ja noch die Umsatzsteuererklärung (nicht Einkommensteuererklärung, richtig?) machen.
    Natürlich musst Du auch eine Einkommensteuererklärung machen.

    Zitat von KleinerUnternehmer Beitrag anzeigen
    _Besteuerung kleinunternehmer_ > Umsatz 2015 wäre ja eig. die 342,39€ oder?
    Scheint richtig zu sein.

    Zitat von KleinerUnternehmer Beitrag anzeigen
    außerdem: Seite 2 der Umsatzsteuererklärung
    Wieso Seite 2? Hast Du doch auf den § 19 Abs. 1 verzichtet?

    Kommentar


      #3
      AW: ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

      Zitat von KleinerUnternehmer Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ......Außerdem weiß ich nicht recht, was ich mut der Anlage "UR" machen soll. So wie ich das sehe, ist die für mich nicht relevant sofern ich richtig mit der anmahne liege, das ALG2 nicht mit angegeben werden muss......
      Danke schon mal für eure Unterstützung

      Hallo KleinerUnternehmer,

      wie kommst du darauf, das eventuell ALG II in die Anlage UR gehört ?
      Hast du dir mal angeschaut worum es in der Anlage UR geht ?
      Stichworte -> Innergemeinschaftliche Erwerbe, Dreiecksgeschäfte, Steuerfreie Lieferungen usw.
      Bist du nun Kleinunternehmer oder nicht ? Wenn JA, gibt es keine Eintragungen auf Seite 2
      Hast du Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben ?

      Ich empfehle dir dringend den Gang zum Steuerberater.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

        Steuerberater kann ich mir nicht leisten. Nächstes Jahr evt., wenn es so weiter läuft.

        Jetzt muss ich es irgendwie erstmal so schaffen. Wird ja nicht so schwer sein, bin ALG-II empfänger und habe im letzten Jahr mit meinem Geschäft 34€ verdient und 1.059,62€ Verlust gemacht.

        Jetzt lese ich, das ich das machen muss auf der Seite A:
        http://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm
        regelmäßige Umsatzüberwachung (Einhaltung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze),
        Jahresumsatzsteuererklärung,
        Gewinnermittlung (= Einnahmenüberschussrechnung, „EÜR“) und
        Einkommensteuererklärung.

        Und auf Seite B heißt es:
        Nur EÜR und Einkommensteuererklärung.

        Der Eine Sagt man muss ALG-II als nicht versteuertes einkommen angeben und in Anlage "N" wohl von wann bis wann man ALG-II bezogen hat. Der andere sagt ALG-II wird nirgendwo angegeben.

        Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich in der Einkommenssteuererklärung nur meinen Namen und die Grunddaten angeben. Ich habe ja kein einkommen in dem sinne. In der EÜR steht ja der Umsatz vom Geschäft.

        Man, das ist echt kompliziert beim ersten mal Muss es jetzt aber irgendwie hinbekommen.

        Rechnungen schreibe ich schon bzw. verschicke ich.

        Ich verkaufe ja bei eBay Waren.

        Kommentar


          #5
          AW: ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

          Der andere sagt ALG-II wird nirgendwo angegeben.
          Das ist schon mal richtig!

          Die Jahresumsatzsteuererklärung dient nur der Kontrolle, ob du innerhalb der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer liegst, das Ausfüllen ist jetzt nicht sonderlich kompliziert.

          Manche Finanzämter verzichten bei sehr geringen Umsätzen sogar darauf und geben sich mit der EÜR und der Einkommensteuererklärung zufrieden.

          Das wird aber unterschiedlich gehandhabt. Das musst du deshalb mit deinem Finanzamt klären.

          Den Verlust aus der EÜR übernimmst du in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

            Ah, oky. Danke.

            Also muss ich morgen mal beim FA anrufen und das klären.

            Im besten Fall reicht also die ESt2015 + Anlage "G" Zeile 4 342€(ein "," kann man ja nicht eintragen)


            Hauptvordruck ESt 2015:
            Seite 1
            Zeile 1: [X]
            Zeile 3: Steuernummer
            Zeile 4: Finanzamt
            Zeile 7-13: Angaben zur Person
            Zeile 14: Weiterbildung ###################### Nicht sicher, ob da was rein muss bei "Ausgeübter Beruf" - Ich würde sagen "Nein"

            Telefonische Rückfragen und Bankverbindung

            Seite 2
            Nichts - habe keine Sonderausgaben

            Seite 3
            Nichts

            Seite 4
            Nichts


            Anlage "G" - Seite 1
            Zeile 4: "Onlinehandel" Bei "EUR" 342
            Zeile 23: 342

            Anlage "G" - Seite 2
            Nichts - habe keine Sonstigen einnahmen oder Tierzucht etc. oder Veräußerungen

            So habe ich das bisher verstanden.

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              #7
              AW: ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

              Mach Dir doch keinen Kopf ob Du jetzt als Beruf Unternehmer oder Online-Handel oder sonstwas zutreffendes einträgst. Das Finanzamt wird's schon verstehen. Wenn Zeile 4 und Zeile 23 der Anlage G der gleiche Betrag ist, das ist schon ein großer Zufall. Was ist mit Zeile 22?

              Kommentar


                #8
                AW: ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

                In Zeile 4 der Anlage G ist der Gewinn oder Verlust, also das Ergebnis deiner EÜR einzutragen und nicht dein Umsatz!

                Oben hast du von einem Verlust geschrieben, da ist dann ein Minuszeichen voranzustellen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

                  Okay, vielen Dank.

                  Anlage G Zeile 4 = X (Ergebnis der EÜR).

                  Also:
                  Einnahmen: 342,39
                  Minus
                  Ausgaben: 1.402,01

                  x= -1.059,62€

                  Aufgeschlüsselt per einzelne Position in der EÜR.

                  Allerdings kann ich da kein "," eintragen.... also nur -1059

                  Damit bin ich jetzt glaube ich fertig mit der ganzen Sache, sodass ich es abschicken kann.

                  Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich etwas falsch habe ? :/

                  Kommentar


                    #10
                    AW: ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

                    Zitat von KleinerUnternehmer Beitrag anzeigen
                    Okay, vielen Dank.

                    Anlage G Zeile 4 = X (Ergebnis der EÜR).

                    Also:
                    Hallo

                    Einnahmen: 342,39
                    Minus
                    Ausgaben: 1.402,01

                    x= -1.059,62€

                    Aufgeschlüsselt per einzelne Position in der EÜR.

                    Allerdings kann ich da kein "," eintragen.... also nur -1059

                    Damit bin ich jetzt glaube ich fertig mit der ganzen Sache, sodass ich es abschicken kann.

                    Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich etwas falsch habe ? :/
                    zum Ersten Verlust immer aufrunden -1060.
                    zum Zweiten Was kann passieren ich weiß es nicht, vielleicht lebenslänglich

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: ALG2 angeben? - Umsatzsteuererklärung

                      Verlust aufrunden, klingt gut

                      Danke. Danke generell für die Tolle Hilfe und Unterstützung bei einem solchen Thema.

                      Lebenslänglich....klingt fair

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