Hallo, ich habe jetzt so einiges gelesen und versucht heraus zu finden. Soweit komme ich mit der EÜR ganz gut zurecht , jetzt,
Ich habe Im Jahr 2015 einen Steuerpflichtigen Gewinn / Verlust von -1.059,62€ gemacht. Die Einnahmen betrugen 342,39€.
Das Lag vor allem daran, dass ich bis Mitte des Jahres nur eingekauft habe. Aber gut, das steht nicht zur Debatte. Nächstes Jahr bzw. Aktuelles sieht deutlich besser aus
So, nun habe ich die EÜR fertig. Da stehen die paar sachen die Relevant sind drinnen.
Nun muss ich ja noch die Umsatzsteuererklärung (nicht Einkommensteuererklärung, richtig?) machen.
Da weiß ich u.a nicht recht, was ich mit Zeile 33 - 34 machen soll. Da steht ja eindeutig:
"Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2014 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17500€ betragen hat und auf die Anwendung des §19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist."
So, 2014 hatte ich ja noch gar kein Gewerbe. Nur 2015. "Besteuerung kleinunternehmer" > Umsatz 2015 wäre ja eig. die 342,39€ oder?
Außerdem weiß ich nicht recht, was ich mut der Anlage "UR" machen soll. So wie ich das sehe, ist die für mich nicht relevant sofern ich richtig mit der anmahne liege, das ALG2 nicht mit angegeben werden muss.
außerdem: Seite 2 der Umsatzsteuererklärung:
Da muss sich ja nur in Zeile 45 342€ in "Bemessensgrundlage ohne Umsatzsteuer eintragen, oder?
Danke schon mal für eure Unterstützung
Ich habe Im Jahr 2015 einen Steuerpflichtigen Gewinn / Verlust von -1.059,62€ gemacht. Die Einnahmen betrugen 342,39€.
Das Lag vor allem daran, dass ich bis Mitte des Jahres nur eingekauft habe. Aber gut, das steht nicht zur Debatte. Nächstes Jahr bzw. Aktuelles sieht deutlich besser aus
So, nun habe ich die EÜR fertig. Da stehen die paar sachen die Relevant sind drinnen.
Nun muss ich ja noch die Umsatzsteuererklärung (nicht Einkommensteuererklärung, richtig?) machen.
Da weiß ich u.a nicht recht, was ich mit Zeile 33 - 34 machen soll. Da steht ja eindeutig:
"Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2014 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17500€ betragen hat und auf die Anwendung des §19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist."
So, 2014 hatte ich ja noch gar kein Gewerbe. Nur 2015. "Besteuerung kleinunternehmer" > Umsatz 2015 wäre ja eig. die 342,39€ oder?
Außerdem weiß ich nicht recht, was ich mut der Anlage "UR" machen soll. So wie ich das sehe, ist die für mich nicht relevant sofern ich richtig mit der anmahne liege, das ALG2 nicht mit angegeben werden muss.
außerdem: Seite 2 der Umsatzsteuererklärung:
Da muss sich ja nur in Zeile 45 342€ in "Bemessensgrundlage ohne Umsatzsteuer eintragen, oder?
Danke schon mal für eure Unterstützung
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