AW: eTin und Anlage Kind Zeile 11
Bezieht sich die Fehlermeldung ggf. gar nicht auf die Anlage N der Ehefrau, sondern auf die des EheMANNES ? Wurden mehrere "Lohnsteuerbescheinigungen" hinzugefügt und ausgefüllt ?
Im übrigen scheint die andere Frage zur Anlage Kind noch offen zu sein, ein neuer Thread dafür wäre sicherlich übersichtlicher gewesen:
Hast Du Dir die Eingabehilfe zum Kindschaftsverhältnis mal angeschaut ? Der Begriff "Pflegekind" ist im Steuerrecht etwas anders besetzt als in der Umgangssprache. Prüfe erst einmal, ob da STEUERLICH tatsächlich ein Pflegekindschaftsverhältnis vorliegt. Falls das wirklich der Fall sein sollte, dürftet Ihr in der Zeile 11 ff. gar nichts eintragen, denn DANN -so die Hilfe- ist bei den leiblichen Eltern das Kind nicht mehr zu berücksichtigen, d.h. es besteht dann -steuerlich- kein Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern mehr, was dort eingetragen werden könnte.
Bezieht sich die Fehlermeldung ggf. gar nicht auf die Anlage N der Ehefrau, sondern auf die des EheMANNES ? Wurden mehrere "Lohnsteuerbescheinigungen" hinzugefügt und ausgefüllt ?
Im übrigen scheint die andere Frage zur Anlage Kind noch offen zu sein, ein neuer Thread dafür wäre sicherlich übersichtlicher gewesen:
Hast Du Dir die Eingabehilfe zum Kindschaftsverhältnis mal angeschaut ? Der Begriff "Pflegekind" ist im Steuerrecht etwas anders besetzt als in der Umgangssprache. Prüfe erst einmal, ob da STEUERLICH tatsächlich ein Pflegekindschaftsverhältnis vorliegt. Falls das wirklich der Fall sein sollte, dürftet Ihr in der Zeile 11 ff. gar nichts eintragen, denn DANN -so die Hilfe- ist bei den leiblichen Eltern das Kind nicht mehr zu berücksichtigen, d.h. es besteht dann -steuerlich- kein Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern mehr, was dort eingetragen werden könnte.
Kommentar