Ich habe im letzten Jahr zum ersten Mal das MOSS-Verfahren (Mini One Stop Shop) genutzt, um europaweit Umsatzsteuer zu zahlen.
Nun frage ich mich allerdings, wo ich die gezahlte Steuer in meiner Einkommenssteuer-Erklärung eintragen kann.
In der EÜR und der Anlage G finde ich kein passendes Feld, in der Umsatzsteuererklärung denke ich, sind nur deutsche Steuern von Interesse.
Lediglich in der Gewerbesteuererklärung gibt es das Feld "Ausländische Steuern, soweit sie auf Gewinne oder Gewinnanteile entfallen, die nach §9 GewStG gekürzt werden oder sonst nicht im Gewerbeertrag enthalten sind (§8 Nr. 12 GewStG)". Das ist Feld 22 in der Zeile 53. Aber das passt eigentlich auch überhaupt nicht.
Im Enddeffekt sind das nur ein paar Cents, die ich angeben muss, aber ich will schon alles richtig machen. Ich denke das Thema wäre für andere sicher auch interessant, da das MOSS-Verfahren ja in diesem Jahr neu eingeführt wurde.
Nun frage ich mich allerdings, wo ich die gezahlte Steuer in meiner Einkommenssteuer-Erklärung eintragen kann.
In der EÜR und der Anlage G finde ich kein passendes Feld, in der Umsatzsteuererklärung denke ich, sind nur deutsche Steuern von Interesse.
Lediglich in der Gewerbesteuererklärung gibt es das Feld "Ausländische Steuern, soweit sie auf Gewinne oder Gewinnanteile entfallen, die nach §9 GewStG gekürzt werden oder sonst nicht im Gewerbeertrag enthalten sind (§8 Nr. 12 GewStG)". Das ist Feld 22 in der Zeile 53. Aber das passt eigentlich auch überhaupt nicht.
Im Enddeffekt sind das nur ein paar Cents, die ich angeben muss, aber ich will schon alles richtig machen. Ich denke das Thema wäre für andere sicher auch interessant, da das MOSS-Verfahren ja in diesem Jahr neu eingeführt wurde.
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