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EUER, Anlageverzeichnis Teil2

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    EUER, Anlageverzeichnis Teil2

    Hallo,
    mein Problem:
    ich habe ein Kfz, das in 2014 auf Restwert 0 ging. Dieser Wert für 2015 in EUER, Anlageverzeichnis 2 für "Bewegliche Wirtschaftsgüter" wird nicht akzeptiert. Schlauerweise darf ich die Erklärung nicht einsenden, wenn die Plausibilitätsprüfung das nicht erlaubt. Ich habe lange herumprobiert. Damit fand ich, dass zumindest 700 EUROs "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" einzutragen sind, dann ist die technische Hürde geschafft. So habe ich nun übermittelt. Das heißt, ich habe 700 EUROs abgeschrieben, die imho nicht abschreibbar sind.

    Fragen:
    Kann das als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt werden?
    Kann mir jemand erklären, was der Hintergrund ist, dass vollkommen abgeschriebene Gegenstände wieder hoch gewertet werden müssen?
    Falls ich eine Lösung bekomme: Könnte ich eventuell eine korrigierte EUER einreichen? Wie?

    Danke!

    PS: als Neuer möge ich vielleicht nicht alle Regeln beherrschen, man möge Nachsicht üben. An Elsterformular bin ich schon schier verzweifelt, weil die telefonische Hotline behauptet, dass sie nur für Installationsprobleme zuständig ist. Alles andere seien steuerrechtliche Fragen. Mit denen müsse man zum Steuerberater. Das Finanzamt gibt ja gar keine Hilfe. Nun habe ich dieses Forum entdeckt.
    Zuletzt geändert von 321; 14.05.2016, 12:52. Grund: bessere Darstellung

    #2
    AW: EUER, Anlageverzeichnis Teil2

    Bin jetzt nicht so der Buchführung***perte. Aber damals in der Schule - ist halt schon lange her - da haben sie glaub ich erzählt dass eine Abschreibung maximal zu einem Restwert von 1 (damals halt Mark) führen kann. Vollständige Abschreibung geht erst wenn ein Wirschaftsgut entsorgt wird.

    Ansonsten gilt wie immer: was hast Du genau eingetragen und wie lautet die Fehlermeldung.

    EDIT: find ich jetzt auch ein bisschen doof dass der Buchführungs-Experte zensiert wird
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 14.05.2016, 21:35.

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      #3
      AW: EUER, Anlageverzeichnis Teil2

      Danke für den Tipp.
      Der eine EURO spielt definitiv keine Rolle. Auch damit kommt die gleiche Meldung. Es geht ja um einen nicht nachvollziehbaren Betrag, der deutlich höher liegt.

      Zur näheren Beschreibung:
      Leider kann ich keine Grafik hochladen. Sonst würde ich einen Screenshot liefern.
      Die Meldung heißt:
      Die Summe der eingegebenen Werte für die private Kfz-Nutzung ... übersteigt die Summe der Werte zu Eintragungen, die als Fahrtkosten in Betracht kommen ... usw.

      Diese Betrachtung ist m.E. widersinnig. Denn welcher Zusammenhang besteht zwischen Abschreibung bzw. Restwert und tatsächlichen Verbrauchskosten?
      Ach ja, der Fehler lässt sich auflösen, wenn ich den Gewinn durch private Kfz-Nutzung (Zeile 19) lösche. Jedoch muss ich meinen (fiktiven) Gewinn für private Nutzung eintragen können, auch wenn das Auto nichts mehr wert ist.
      Zuletzt geändert von 321; 14.05.2016, 18:46.

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        #4
        AW: EUER, Anlageverzeichnis Teil2

        Also, ich hab mal testweise ins Anlageverzeichnis Teil 2 erste Zeile eingetragen:

        Kraftfahrzeuge Opel Manta Buchwert zu Beginn 1,00

        ... und dann noch in Zeile 19 der ersten Seite der EÜR mal 300,00.

        Gibt keine Fehlermeldung.

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          #5
          AW: EUER, Anlageverzeichnis Teil2

          ~~~Leider kann ich keine Grafik hochladen. Sonst würde ich einen Screenshot liefern.

          man kann bei kostenlosen Bilderdiensten ein Foto einstellen und den Link dazu hier posten.

          Wenn man in eine Suchmaschine "abschreibung kfz privatnutzung" eingibt,
          gibt es jede Menge Informationsmaterial.
          Gruß, Basteltyp

          ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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            #6
            AW: EUER, Anlageverzeichnis Teil2

            Die Antwort zu der Fehlermeldung habe ich hier gegeben:

            https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post212531

            Offensichtlich wurde die Kostendeckelung nicht beachtet!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: EUER, Anlageverzeichnis Teil2

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Also, ich hab mal testweise ins Anlageverzeichnis Teil 2 erste Zeile eingetragen:

              Kraftfahrzeuge Opel Manta Buchwert zu Beginn 1,00

              ... und dann noch in Zeile 19 der ersten Seite der EÜR mal 300,00.

              Gibt keine Fehlermeldung.
              ok.
              und ich habe für private Nutzung 2033,31.
              Bei diesem Betrag müssen mindestens 700 Euros abgeschrieben werden.

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                #8
                AW: EUER, Anlageverzeichnis Teil2

                ... und ich habe für private Nutzung 2033,31.
                Und das liegt eben über den tatsächlichen Kosten, weil du das mit der Kostendeckelung nicht beachtet hast!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: EUER, Anlageverzeichnis Teil2

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Und das liegt eben über den tatsächlichen Kosten, weil du das mit der Kostendeckelung nicht beachtet hast!
                  Ich habe sämtliche Rechnungen für Parken, Benzin, Werkstatt, Pflege gesammelt. Davon habe ich 52% privaten Anteil = 2033,31 Euros angesetzt.
                  Die 52% sind mit dem Finanzamt seit langem geklärt.

                  Wo also soll ich einen anderen Betrag hernehmen?
                  Ich verstehe es wirklich nicht. Vor allem: wieviel soll es denn maximal sein?

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Also, ich hab mal testweise ins Anlageverzeichnis Teil 2 erste Zeile eingetragen:

                  Kraftfahrzeuge Opel Manta Buchwert zu Beginn 1,00

                  ... und dann noch in Zeile 19 der ersten Seite der EÜR mal 300,00.

                  Gibt keine Fehlermeldung.
                  Das ist richtig.
                  Ich kann auch 1033 eintragen. Da passiert auch nichts.
                  Doch 2033 ist zu viel. Da meckert das Programm.

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                    #10
                    AW: EUER, Anlageverzeichnis Teil2

                    Davon habe ich 52% privaten Anteil = 2033,31 Euros angesetzt. Die 52% sind mit dem Finanzamt seit langem geklärt.
                    Abgesehen davon, dass das ohne Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs so nicht zulässig ist, bedeutet das, dass du in den Zeilen 59 und 60 der EÜR in Summe 3.910,21 € erklärt hast?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: EUER, Anlageverzeichnis Teil2

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Abgesehen davon, dass das ohne Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs so nicht zulässig ist, bedeutet das, dass du in den Zeilen 59 und 60 der EÜR in Summe 3.910,21 € erklärt hast?
                      nein, da habe ich nur den beruflichen Anteil eingetragen. Soll ich da die Gesamtkosten eintragen?
                      Dann ist DAS der Fehler.
                      Ja, jetzt sehe ich den Fehler: klar, ich habe natürlich den privaten Anteil als Einnahme aufzuführen. Und bei den Ausgaben ist der Gesamtbetrag anzusetzen.
                      Logisch.
                      Da habe ich die falsche Zahl übertragen.

                      Leider hat mich die Fehlermeldung so irritiert, dass ich an dieser Stelle nicht mehr geprüft habe.
                      Da das nun geklärt ist: vielen Dank allen hilfreichen Beteiligten für die Bemühungen.
                      Zuletzt geändert von 321; 15.05.2016, 23:32.

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