Hallo,
mein Problem:
ich habe ein Kfz, das in 2014 auf Restwert 0 ging. Dieser Wert für 2015 in EUER, Anlageverzeichnis 2 für "Bewegliche Wirtschaftsgüter" wird nicht akzeptiert. Schlauerweise darf ich die Erklärung nicht einsenden, wenn die Plausibilitätsprüfung das nicht erlaubt. Ich habe lange herumprobiert. Damit fand ich, dass zumindest 700 EUROs "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" einzutragen sind, dann ist die technische Hürde geschafft. So habe ich nun übermittelt. Das heißt, ich habe 700 EUROs abgeschrieben, die imho nicht abschreibbar sind.
Fragen:
Kann das als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt werden?
Kann mir jemand erklären, was der Hintergrund ist, dass vollkommen abgeschriebene Gegenstände wieder hoch gewertet werden müssen?
Falls ich eine Lösung bekomme: Könnte ich eventuell eine korrigierte EUER einreichen? Wie?
Danke!
PS: als Neuer möge ich vielleicht nicht alle Regeln beherrschen, man möge Nachsicht üben. An Elsterformular bin ich schon schier verzweifelt, weil die telefonische Hotline behauptet, dass sie nur für Installationsprobleme zuständig ist. Alles andere seien steuerrechtliche Fragen. Mit denen müsse man zum Steuerberater. Das Finanzamt gibt ja gar keine Hilfe. Nun habe ich dieses Forum entdeckt.
mein Problem:
ich habe ein Kfz, das in 2014 auf Restwert 0 ging. Dieser Wert für 2015 in EUER, Anlageverzeichnis 2 für "Bewegliche Wirtschaftsgüter" wird nicht akzeptiert. Schlauerweise darf ich die Erklärung nicht einsenden, wenn die Plausibilitätsprüfung das nicht erlaubt. Ich habe lange herumprobiert. Damit fand ich, dass zumindest 700 EUROs "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" einzutragen sind, dann ist die technische Hürde geschafft. So habe ich nun übermittelt. Das heißt, ich habe 700 EUROs abgeschrieben, die imho nicht abschreibbar sind.
Fragen:
Kann das als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt werden?
Kann mir jemand erklären, was der Hintergrund ist, dass vollkommen abgeschriebene Gegenstände wieder hoch gewertet werden müssen?
Falls ich eine Lösung bekomme: Könnte ich eventuell eine korrigierte EUER einreichen? Wie?
Danke!
PS: als Neuer möge ich vielleicht nicht alle Regeln beherrschen, man möge Nachsicht üben. An Elsterformular bin ich schon schier verzweifelt, weil die telefonische Hotline behauptet, dass sie nur für Installationsprobleme zuständig ist. Alles andere seien steuerrechtliche Fragen. Mit denen müsse man zum Steuerberater. Das Finanzamt gibt ja gar keine Hilfe. Nun habe ich dieses Forum entdeckt.
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