Hallo,
ich hoffe einer von euch kann mir helfen es zu verstehen, oder vielleicht liegt auch ein Fehler vor. Laut Vergleich, lagen meine abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bei 6.343€. In meinem Bescheid stehen nun aber 6.036€, wodurch ich 111€ mehr nachzahlen soll, als noch in der Vorberechnung stand.
Ich bin ledig, Arbeitnehmer, keine Kinder. Hier der relevante Teil aus meinem Bescheid:
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 8.006
davon 80 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.405
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -4.003
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.402 . . . 2.402
Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.468
ab Kürzungsbetrag nach
§10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG . . . . . . . . . . . . -125
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.343
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 3.954
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.634
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . 6.036 . . . . -6.036
Eigentlich alles klar und nachvollziehbar, bis auf die Position "davon abziehbar". Ich verstehe nicht wie sie sich errechnet bzw. ergibt, ich konnte dazu auch nichts im Internet finden. Bekannte konnten mir hierzu auch nichts erklären. Muss da nicht die volle Summe von 3.954 übertragen werden? Habe ich vielleicht irgendwo etwas falsch angekreuzt, oder vergessen? Bevor die Frage aufkommt: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10 habe ich "Ja" angekreuzt.
ich hoffe einer von euch kann mir helfen es zu verstehen, oder vielleicht liegt auch ein Fehler vor. Laut Vergleich, lagen meine abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bei 6.343€. In meinem Bescheid stehen nun aber 6.036€, wodurch ich 111€ mehr nachzahlen soll, als noch in der Vorberechnung stand.
Ich bin ledig, Arbeitnehmer, keine Kinder. Hier der relevante Teil aus meinem Bescheid:
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 8.006
davon 80 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.405
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -4.003
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.402 . . . 2.402
Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.468
ab Kürzungsbetrag nach
§10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG . . . . . . . . . . . . -125
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.343
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 3.954
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.634
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . 6.036 . . . . -6.036
Eigentlich alles klar und nachvollziehbar, bis auf die Position "davon abziehbar". Ich verstehe nicht wie sie sich errechnet bzw. ergibt, ich konnte dazu auch nichts im Internet finden. Bekannte konnten mir hierzu auch nichts erklären. Muss da nicht die volle Summe von 3.954 übertragen werden? Habe ich vielleicht irgendwo etwas falsch angekreuzt, oder vergessen? Bevor die Frage aufkommt: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10 habe ich "Ja" angekreuzt.
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