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Differenz Formular<->Einkommensteuerbescheid 2015: abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

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    Differenz Formular<->Einkommensteuerbescheid 2015: abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,

    ich hoffe einer von euch kann mir helfen es zu verstehen, oder vielleicht liegt auch ein Fehler vor. Laut Vergleich, lagen meine abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bei 6.343€. In meinem Bescheid stehen nun aber 6.036€, wodurch ich 111€ mehr nachzahlen soll, als noch in der Vorberechnung stand.

    Ich bin ledig, Arbeitnehmer, keine Kinder. Hier der relevante Teil aus meinem Bescheid:

    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 8.006
    davon 80 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.405
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -4.003
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.402 . . . 2.402
    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.468
    ab Kürzungsbetrag nach
    §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG . . . . . . . . . . . . -125
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.343
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 3.954
    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.634
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . 6.036 . . . . -6.036

    Eigentlich alles klar und nachvollziehbar, bis auf die Position "davon abziehbar". Ich verstehe nicht wie sie sich errechnet bzw. ergibt, ich konnte dazu auch nichts im Internet finden. Bekannte konnten mir hierzu auch nichts erklären. Muss da nicht die volle Summe von 3.954 übertragen werden? Habe ich vielleicht irgendwo etwas falsch angekreuzt, oder vergessen? Bevor die Frage aufkommt: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10 habe ich "Ja" angekreuzt.

    #2
    AW: Differenz Formular&lt;-&gt;Einkommensteuerbescheid 2015: abzugsfähige Vorsorgeaufwendun

    Hallo,

    Erstattung, Prämie, Boni von KK? 320€

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Differenz Formular&lt;-&gt;Einkommensteuerbescheid 2015: abzugsfähige Vorsorgeaufwendun

      Ich habe mal alle Kontoauszüge aller Konten gewälzt, und tatsächlich: insgesamt komme ich auf 320€ KK-Prämien, welche ich im Jahr 2015 erhalten habe (tlw. von 2014), danke für den Tipp.

      Allerdings wundert es mich, dass mir diese Prämien solch einen Bock schiessen, was meine Steuerberechnung angeht. Wie erwähnt, muss ich +111€ allein deswegen nachzahlen. Hätte ich dieses Jahr nicht den Zwang zur Steuererklärung (meine erste überhaupt), wegen nachzuversteuernder Kapitalerträge im Ausland, wären mir diese Kosten erspart geblieben :/ Oder sehe ich das jetzt falsch?

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        #4
        AW: Differenz Formular&lt;-&gt;Einkommensteuerbescheid 2015: abzugsfähige Vorsorgeaufwendun

        Hallo,

        andere Frage: Warum hast du unvollständige Angaben gemacht?
        Es wird in der Anlage Vorsorgeaufwand danach gefragt.

        Ich denke mal, dass FA hätte dich auch ohne Kapitalerträge aufgefordert eine erklärung abzugeben.
        Grung Erstattungen der KK

        Du hast mit Sicherheit eine Mitteilung über die Erstattung von deiner KK bekommen.

        Gruß FIGUL
        Zuletzt geändert von FIGUL; 14.05.2016, 13:28. Grund: Ergänzung
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Differenz Formular&lt;-&gt;Einkommensteuerbescheid 2015: abzugsfähige Vorsorgeaufwendun

          Ja, natürlich habe ich Mitteilungen über die ausgezahlten Prämien erhalten (eine davon war ein Scheck der zunächst eingelöst werden musste), jedoch war mir nicht bewusst dass ich diese angeben muss, geschweige denn, dass sie bei der Einkommensteuer verrechnet werden. Da ich in diesen Dingen nicht firm bin, ging ich davon aus, die Prämien wirken sich in keiner Weise auf meine Einkommensteuer aus.

          Um welche Felder handelt es sich, wo ich das hätte angeben müssen? Will beim nächsten Mal nicht den selben Fehler begehen, da das FA vermutlich nun jedes Jahr eine Erklärung von mir verlangt. Soweit mir bekannt ist, muss ich diese jetzt aber nicht von mir aus jedes Jahr abgeben, sondern kann warten bis ich dazu aufgefordert werde. Ist das korrekt?

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            #6
            AW: Differenz Formular&lt;-&gt;Einkommensteuerbescheid 2015: abzugsfähige Vorsorgeaufwendun

            Hallo,

            in deinem Fall Zeile 14 Anlage Vorsorgeaufwand.


            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Differenz Formular&lt;-&gt;Einkommensteuerbescheid 2015: abzugsfähige Vorsorgeaufwendun

              Danke dir für die schnelle Hilfe

              Edit: Habe noch etwas gefunden, das für manche vielleicht von Interesse sein könnte. Es gibt einen Fall, in dem die Frage vom Bundesfinanzhof entschieden werden muss, welche KK-Auszahlungen als Beitragsrückzahlungen anzusehen sind: http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...erschonen.html
              Ich werde mich damit aber nicht herumschlagen, sondern dieses Jahr zahlen wie gefordert und schauen was 2016 noch mit sich bringt
              Zuletzt geändert von Nope; 14.05.2016, 14:15.

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