Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirschenaustrittgebühr eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • reckoner
    antwortet
    AW: Kirschenaustrittgebühr eintragen

    Hallo,

    >>>Deine gesparten Kirchensteuern kannst Du nicht als negative Sonderausgaben absetzen.

    Das wäre ja mal ein Ansatz.

    Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • stiller
    antwortet
    AW: Kirschenaustrittgebühr eintragen

    Zitat von abc20191013@you-spam.com Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Die Kirchenaustrittsgebühr sind sicherlich Aufwendungen. Erwerbung von Einnahmen setze ich mal mit Erhöhung von Einnahmen gleich und das zu versteuernde Einkommen wird durch den Kirchenaustritt definitiv erhöht. Somit (meiner Meinung nach) eindeutig Werbungskosten.

    VG
    Weniger Ausgaben haben wohl wenig mit mehr Einnahmen zu tun! Deine gesparten Kirchensteuern kannst Du nicht als negative Sonderausgaben absetzen.
    Werbungskosten waren das nie!

    Einen Kommentar schreiben:


  • reckoner
    antwortet
    AW: Kirschenaustrittgebühr eintragen

    Hallo,

    >>>Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen....

    Und welche Einnahmen sollen das sein?

    Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirschenaustrittgebühr eintragen

    Andere Meinungen dazu?
    Das hat zwar nichts mit ELSTER zu tun, deine Auslegung, es handle sich um Werbungskosten, ist m. E. aber schlicht falsch.

    Einen Kommentar schreiben:


  • abc20191013@you-spam.com
    antwortet
    AW: Kirschenaustrittgebühr eintragen

    Hallo,

    vielleicht etwas spät, aber ich habe gerade die gleiche Thematik, und habe im Internet dazu nichts sinnvolles gefunden.
    Meiner Meinung nach greift hier §9 EStG:
    Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen....
    Die Kirchenaustrittsgebühr sind sicherlich Aufwendungen. Erwerbung von Einnahmen setze ich mal mit Erhöhung von Einnahmen gleich und das zu versteuernde Einkommen wird durch den Kirchenaustritt definitiv erhöht. Somit (meiner Meinung nach) eindeutig Werbungskosten. Andere Meinungen dazu?

    VG

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kirschenaustrittgebühr eintragen

    Ich versteh den Link von Dir so:

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Ich sehe keinen Grund, weshalb bzw. wo das irgendwie steuerlich abzugsfähig sein soll. Außergewöhnliche Belastungen können es nicht sein, da es schon an der Zwangsläufigkeit fehlt. Vielleicht sollten sie mal den genauen Text posten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kirk Taison
    hat ein Thema erstellt Kirschenaustrittgebühr eintragen.

    Kirschenaustrittgebühr eintragen

    Hallo zusammen,


    im mitte des Jahr habe ich der Kirschenaustritt gemacht und habe ich gehört, man kann die Gebühr absetzen.

    In folgenden Thema habe ich etwas gelesen:

    https://www.elster.de/anwenderforum/...2010-eintragen

    Leider gibt es ein Fehler wenn ich die Wert eintrage.

    Gibt es für die aktuelle Version andere Seite/Zeile wo man das entragen muss?

    Vielen Dank,
    Christian
Lädt...
X