Hallo zusammen,
beim Kirchenaustritt wurde mir im Amtsgericht mitgeteilt, dass ich die Kosten für die ordentliche Gerichtsbarkeit, also den Austritt als Belastung in der Steuererklärung angeben kann.
Wo und wie genau muss ich die Kosten erfassen?
Vielen Dank im Voraus!
beim Kirchenaustritt wurde mir im Amtsgericht mitgeteilt, dass ich die Kosten für die ordentliche Gerichtsbarkeit, also den Austritt als Belastung in der Steuererklärung angeben kann.
Wo und wie genau muss ich die Kosten erfassen?
Vielen Dank im Voraus!
Kommentar