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Die Kirchenaustrittsgebühr sind sicherlich Aufwendungen. Erwerbung von Einnahmen setze ich mal mit Erhöhung von Einnahmen gleich und das zu versteuernde Einkommen wird durch den Kirchenaustritt definitiv erhöht. Somit (meiner Meinung nach) eindeutig Werbungskosten.
VG
Weniger Ausgaben haben wohl wenig mit mehr Einnahmen zu tun! Deine gesparten Kirchensteuern kannst Du nicht als negative Sonderausgaben absetzen.
Werbungskosten waren das nie!
vielleicht etwas spät, aber ich habe gerade die gleiche Thematik, und habe im Internet dazu nichts sinnvolles gefunden.
Meiner Meinung nach greift hier §9 EStG:
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen....
Die Kirchenaustrittsgebühr sind sicherlich Aufwendungen. Erwerbung von Einnahmen setze ich mal mit Erhöhung von Einnahmen gleich und das zu versteuernde Einkommen wird durch den Kirchenaustritt definitiv erhöht. Somit (meiner Meinung nach) eindeutig Werbungskosten. Andere Meinungen dazu?
Ich sehe keinen Grund, weshalb bzw. wo das irgendwie steuerlich abzugsfähig sein soll. Außergewöhnliche Belastungen können es nicht sein, da es schon an der Zwangsläufigkeit fehlt. Vielleicht sollten sie mal den genauen Text posten.
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