Hallo zusammen,
ich sitze gerade vor meiner Einkommensssteuererklärung 2015 und habe ein Problem bei der Anlage KAP.
Meine Frau und ich haben im VAZ 2015 einige Aktien verkauft und sind über den Freibertrag gekommen.
Freistellungsbescheinigungen bei den Banken haben wir leider nicht vorgelegt.
Jetzt habe ich gelesen, dass es möglich ist den Kapitalertrag von einem VAZ in den nächsten VAZ zu übertragen.
Leider habe ich jetzt nirgendwo gelesen, wie ein solcher (Gewinn)Vortrag tatsächlich durchgeführt werden muss.
Ich habe im Formular KAP nichts hierzu gefunden.
Muss ich hierfür ein separates Schreiben erstellen?
Welchen Inhalte müssen in dieses Schreiben unbedingt erwähnt werden?
Wird von Amts wegen der uns zustehende Freibetrag im VAZ 2015 abgezogen und nur der Rest übertragen?
Oder werden alle Kapitalerträge übertragen?
ich sitze gerade vor meiner Einkommensssteuererklärung 2015 und habe ein Problem bei der Anlage KAP.
Meine Frau und ich haben im VAZ 2015 einige Aktien verkauft und sind über den Freibertrag gekommen.
Freistellungsbescheinigungen bei den Banken haben wir leider nicht vorgelegt.
Jetzt habe ich gelesen, dass es möglich ist den Kapitalertrag von einem VAZ in den nächsten VAZ zu übertragen.
Leider habe ich jetzt nirgendwo gelesen, wie ein solcher (Gewinn)Vortrag tatsächlich durchgeführt werden muss.
Ich habe im Formular KAP nichts hierzu gefunden.
Muss ich hierfür ein separates Schreiben erstellen?
Welchen Inhalte müssen in dieses Schreiben unbedingt erwähnt werden?
Wird von Amts wegen der uns zustehende Freibetrag im VAZ 2015 abgezogen und nur der Rest übertragen?
Oder werden alle Kapitalerträge übertragen?
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