Hallo zusammen,
seit kurzem ist die Anlage N-Gre 2015 im Elster Formular hinterlegt und ich hab ein paar Fragen.
Zusatzinfo: Grenzgänger Schweiz
Auf dem schweizerischen Lohnausweis steht unter Zeile 9 "Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBU". Dieser Beitrag wird vom Bruttolohn abgezogen. Wo genau trage ich in der Anlage N-Gre diesen Betrag ein?
Denn wenn ich diesen Beitrag bei der Anlage unter Zeile 14 "Arbeitgeberbeiträge zu einer Krankentagegeldversicherung und NBUV" eintrage, wird das auf meinen Bruttolohn DAZU gerechnet statt abgezogen. Da kann doch was nicht stimmen oder? Ich weiß einfach nicht wo ich diesen Betrag einfügen soll...
Auch die auf dem Lohnausweis aufgeführte "Berufliche Vorsorge" unter Punkt 10.1 "Ordentliche Beiträge" weiss ich nicht wo ich sie hinstecken soll. Please help
Und wo trage ich die private Krankenversicherung ein? Ich check grad wirklich überhaupt nichts mehr, für 2014 hatte ich dass einfacher in Erinnerung...
Ich freue mich über hilfreiche Antworten und stehe für Rückfragen jeder Zeit zur Verfügung
Grüßle
seit kurzem ist die Anlage N-Gre 2015 im Elster Formular hinterlegt und ich hab ein paar Fragen.
Zusatzinfo: Grenzgänger Schweiz
Auf dem schweizerischen Lohnausweis steht unter Zeile 9 "Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBU". Dieser Beitrag wird vom Bruttolohn abgezogen. Wo genau trage ich in der Anlage N-Gre diesen Betrag ein?
Denn wenn ich diesen Beitrag bei der Anlage unter Zeile 14 "Arbeitgeberbeiträge zu einer Krankentagegeldversicherung und NBUV" eintrage, wird das auf meinen Bruttolohn DAZU gerechnet statt abgezogen. Da kann doch was nicht stimmen oder? Ich weiß einfach nicht wo ich diesen Betrag einfügen soll...
Auch die auf dem Lohnausweis aufgeführte "Berufliche Vorsorge" unter Punkt 10.1 "Ordentliche Beiträge" weiss ich nicht wo ich sie hinstecken soll. Please help
Und wo trage ich die private Krankenversicherung ein? Ich check grad wirklich überhaupt nichts mehr, für 2014 hatte ich dass einfacher in Erinnerung...
Ich freue mich über hilfreiche Antworten und stehe für Rückfragen jeder Zeit zur Verfügung
Grüßle
Kommentar