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Unterschiedliche Einkommenssteuerbescheide

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    Unterschiedliche Einkommenssteuerbescheide

    Hallo,
    ich habe erstmalig meine Steuererklärung mit Elsterformular erstellt und ans Finanzamt geschickt.
    Nun habe ich folgende "Bescheide":
    1) Das Ergebnis der Steuerberechnung von Elsterformular
    2) Die Steuerbescheiddaten (in Elsterformular abrufbar)
    3) Vergleich der Steuerbescheiddaten (in Elsterformular abrufbar)
    4) Per Post zugegangener Steuerbescheid vom Finanzamt.
    Die drei ersten zeigen in keinem Punkt Übereinstimmung mit dem endgültigen Steuerbescheid von Pkt. 4
    Außerdem sind die Angaben dort für mich völlig unverständlich. Ich kann gar nicht erkennen, ob ich etwas nachzahlen muß oder erstattet bekomme.
    Ich kann mir die hohen Differenzen im Vergleich nicht erklären.
    Nach dem Übersenden der Steuererklärung ist diese "nicht mehr editierbar" und enthält im Hauptvordruck keine Angaben über Einkünfte usw. mehr. Liegt das am Belegabruf?

    Wie verfahre ich mit dieser Datei bei der Steuererklärung im nächsten Jahr?

    Gruß
    Ch. Hanisch

    #2
    AW: Unterschiedliche Einkommenssteuerbescheide

    Punkt 1 ist die Berechnung aus Ihren eingegebenen Daten. 2-4 sind die Daten des Steuerbescheides vom Finanzamt. Die sind (soweit aus dem selben Rechentermin und mit identischem Bescheiddatum) inhaltlich vollkommen gleich. Nr. 2 und 3 sind vermutlich etwas "unübersichtlich" weil nicht einzeln erläutert, sondern auf den Kennzahlen der Verarbeitung im Finanzamt basierend. Nr. 3 vergleicht die Bescheiddaten mit Ihren Berechnungsdaten von 1, zeigt also mögliche Abweichungen Ihrer Erklärung zum Bescheid des Finanzamtes. Da Nr. 4 bereits vorliegt, kann dort am einfachsten nachvollzogen werden, welche Nachzahlung zu leisten ist, oder in welcher Höhe die Erstattung erfolgt. Ansonsten steht in den Berechnungen immer die festzusetzende Steuer abzglich der bereits (meist als Lohnsteuer ) gezahlten. Verbleibt ein positiver Betrag, ist dieser nachzuzahlen, ein negativer Betrag bedeutet eine Erstattung.

    Die abgesendeten Daten der Steuererklärung können zumindest über die Druckfunktion als komprimierte erklärung angesehen werden, die einzelnen Formulare bleiben aber abrufbar. Im nächsten Jahr können die Daten dieser Erklärung in die für das neue Jahr übernommen werden (entweder direkt über den Reiter "Verwendete Dateien" -> Daten nach 2016 übernehmen oder in einer neuen Erklärung über Datei -> Datenübernahme aus dem Vorjahr).
    Zuletzt geändert von V. Liersee; 25.05.2016, 11:32.

    Kommentar


      #3
      AW: Unterschiedliche Einkommenssteuerbescheide

      Zitat von Hanisch Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ...........
      Nach dem Übersenden der Steuererklärung ist diese "nicht mehr editierbar" und enthält im Hauptvordruck keine Angaben über Einkünfte usw. mehr. Liegt das am Belegabruf?

      Wie verfahre ich mit dieser Datei bei der Steuererklärung im nächsten Jahr?

      Gruß
      Ch. Hanisch
      Hallo Hanisch,

      deshalb kannst du aber die gespeicherte Datei öffnen und auch noch einmal die Steuerberechnung durchlaufen lassen. Normalerweise sind ja auch im Hauptvordruck keine Einkünfte, außer den Lohnersatzleistungen eingetragen.

      Für das Folgejahr wählst du dann eine neue leere Steuererklärung 2016 aus und benutzt den Button Datenübernahme aus dem Vorjahr und öffnest dadurch die Erklärung 2015.

      Tschüß

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        #4
        AW: Unterschiedliche Einkommenssteuerbescheide

        Hallo,

        >>>Die drei ersten zeigen in keinem Punkt Übereinstimmung mit dem endgültigen Steuerbescheid von Pkt. 4

        Wirklich?
        Denn beispielsweise 2) sollte eigentlich identisch mit 4) sein.
        Und 3) ist ein Vergleich von 1) und 4), ergo sollten auch dort Übereinstimmungen feststellbar sein.

        Wenn wirklich alles anders ist dann kann es nicht die selbe Erklärung sein.


        >>>Außerdem sind die Angaben dort für mich völlig unverständlich. Ich kann gar nicht erkennen, ob ich etwas nachzahlen muß oder erstattet bekomme.

        Irgendwo in der Tabelle gleich am Anfang steht was von "Summe" und "insgesamt", wenn dort ein negativer Betrag steht bekommst du diesen erstattet, positiv heißt nachzahlen.


        >>>Ich kann mir die hohen Differenzen im Vergleich nicht erklären.

        Dazu müsstest du einmal etwas mehr Details nennen. Aber ich stelle mal ein paar Standardfragen:

        - was hast du in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10 bzw. 11 angekreuzt? Und wenn "Nein", warum?
        - hast du Lohnersatzleistungen bezogen (ALG 1, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld u.s.w.)?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Unterschiedliche Einkommenssteuerbescheide

          Abweichungen seitens des Finanzamts sind in der Regel im Steuerbescheid erläutert.
          Wenn nicht, kann man beim Finanzamt anrufen und nachfragen.
          Mfg

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