Hallo,
als Freiberufler in Nebentätigkeit mit Einnahmen unter 17.500€ werde ich wie in den vergangenen Jahren auch 2015 eine formlose EÜR abgeben. In 2015 hatte ich jedoch erstmals zusätzliche Einnahmen, die unter die sogenannte Übungsleiterpauschale fallen und entsprechend steuerfrei wären (da unter 2.400€). Wie ich diese Einnahmen in Anlage S eintrage ist mir klar (Zeile 10 „Gewinne aus weiteren Tätigkeiten“ + Zeile 36).
Meine Frage lautet: Muss ich diese Einnahmen
(a) in meine reguläre EÜR mit aufnehmen (und dazuschreiben das es sich um steuerfreie Einkünfte nach § 3 Nr. 26 handelt)? oder
(b) sollte ich eine zweite, separate EÜR erstellen, weil es sich um Einkünfte auf einer anderen Rechtsgrundlage handelt?
Falls ich die Einkünfte in (a) mit aufnehme, zieht das Finanzamt den Betrag dann automatisch von meinen Gesamteinkünften ab?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
als Freiberufler in Nebentätigkeit mit Einnahmen unter 17.500€ werde ich wie in den vergangenen Jahren auch 2015 eine formlose EÜR abgeben. In 2015 hatte ich jedoch erstmals zusätzliche Einnahmen, die unter die sogenannte Übungsleiterpauschale fallen und entsprechend steuerfrei wären (da unter 2.400€). Wie ich diese Einnahmen in Anlage S eintrage ist mir klar (Zeile 10 „Gewinne aus weiteren Tätigkeiten“ + Zeile 36).
Meine Frage lautet: Muss ich diese Einnahmen
(a) in meine reguläre EÜR mit aufnehmen (und dazuschreiben das es sich um steuerfreie Einkünfte nach § 3 Nr. 26 handelt)? oder
(b) sollte ich eine zweite, separate EÜR erstellen, weil es sich um Einkünfte auf einer anderen Rechtsgrundlage handelt?
Falls ich die Einkünfte in (a) mit aufnehme, zieht das Finanzamt den Betrag dann automatisch von meinen Gesamteinkünften ab?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Kommentar