Hallo,
ich bin mir unsicher hinsichtlich des Betrages, den ich unter abzugsfähige Werbungskosten (Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung) angeben muss.
Ich habe zum 01. März 2015 eine Eigentumswohnung (Baujahr 1989) geerbt, die vermietet ist.
Der Kaufpreis 1989 war 150.000 DM (76.694 Euro).
Soweit ich weiß, muss ich folgende Angaben machen:
degressiv
1,25 %
wie 2014
Muss ich als Betrag also 76.694 * 1,25 % * 10/12 = 798,90 Euro angeben?
Danke.
ich bin mir unsicher hinsichtlich des Betrages, den ich unter abzugsfähige Werbungskosten (Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung) angeben muss.
Ich habe zum 01. März 2015 eine Eigentumswohnung (Baujahr 1989) geerbt, die vermietet ist.
Der Kaufpreis 1989 war 150.000 DM (76.694 Euro).
Soweit ich weiß, muss ich folgende Angaben machen:
degressiv
1,25 %
wie 2014
Muss ich als Betrag also 76.694 * 1,25 % * 10/12 = 798,90 Euro angeben?
Danke.
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