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Als Selbständiger Werbungskosten absetzen ...

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    Als Selbständiger Werbungskosten absetzen ...

    Hallo, ich bin selbständig und habe in der Vergangenheit mit meiner Steuersoftware immer wieder Fehler gebastelt, indem bestimmte Einträge, die ich gemacht habe, ungewollt und unbemerkt einer nichtselbständigem Tätigkeit zugeordnet und dann vom FA nicht anerkannt wurden. Nun habe ich mir extra eine Software für Selbständige gekauft und bei "Werbungskosten" Beiträge zu Berufsverbänden, Wege zur Arbeit und Bewirtungskosten eingetragen. Dann habe ich das ganze Werk ausgedruckt, und siehe da - es erscheint schon wieder in der Anlage N ab Zeile 31. Das kann doch nur falsch sein, oder?
    Sind denn Werbunskosten nur für Nichtselbständige da? Und wohin soll ich denn meine Posten platzieren?
    Vielen Dank für Hilfe ...

    #2
    AW: Als Selbständiger Werbungskosten absetzen ...

    Als Selbständiger musst du doch deinen Gewinn ermitteln, also deine Einnahmen abzüglich deiner Betriebsausgaben (entspricht den Werbungskosten!).

    Wenn du nicht bilanzierst, musst du dazu eine Einnahmeüberschussrechnung -EÜR- erstellen!

    Das Ergebnis landet dann in der Anlage G der Einkommensteuererklärung bei gewerblicher Tätigkeit bzw. der Anlage S bei freiberuflicher Tätigkeit.

    Meine Empfehlung ist ganz klar: Geh zum Steuerberater!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Als Selbständiger Werbungskosten absetzen ..

      Die Situation ist so, dass ich als Arzt Teil einer Gemeinschaftspraxis bin - hierfür wird die Steuererklärung natürlich von einem Steuerberater gemacht und der jeweilige Gewinnanteil errechnet. Nun habe ich als Einziger in dieser Praxis zusätzlich eine selbständige Nebentätigkeit mit z.B. Vorträgen - dafür erstelle ich eine eigene EÜR - das klappt sogar ganz gut. Ich gebe also für mich eine private Steuererklärung ab und füge da meine EÜR an. Ansonsten kommt in die Erklärung alles, was die Kinder angeht, Beiträge zur privaten KV, Handwerkerrechnungen, Versicherungen etc. Das scheint insoweit auch zu funktionieren. Ist doch soweit erstmal ok, oder? Nur die angesprochenen berufsbezogenen Beiträge kann ich natürlich auch an das Steuerbüro übergeben, und die fügen das in ihre Berechnungen ein.
      Ansonsten ist der Hinweis auf den Steuerberater natürlich richtig. Ich dachte, ich würde das besser hinbekommen ...
      Vielen Dank jedenfalls.

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        #4
        AW: Als Selbständiger Werbungskosten absetzen ...

        Jedenfalls, wie Charlie schon richtig gesagt hat:

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        [b]Einnahmeüberschussrechnung ... Das Ergebnis landet dann in der Anlage G der Einkommensteuererklärung bei gewerblicher Tätigkeit bzw. der Anlage S bei freiberuflicher Tätigkeit

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          #5
          AW: Als Selbständiger Werbungskosten absetzen ...

          ... dafür erstelle ich eine eigene EÜR - das klappt sogar ganz gut
          Genau in diese EÜR müssten dann eben auch die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Betriebsausgaben eingegeben werden.

          Gibt man solche Ausgaben als Werbungskosten in eine kommerzielle Steuersoftware ein, dann landen die fast zwangsläufig fälschlicherweise in der Anlage N.

          Werbungskosten gibt es bei der selbständigen Arbeit begrifflich nicht, das sind bei dieser Einkunftsart einfach Betriebsausgaben, die dementsprechend auch bei der Gewinnermittlung (EÜR) in der Software erklärt werden müssen.

          § 2 EStG bestimmt nun mal in Absatz 2:

          2) Einkünfte sind
          1. bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k und 13a),
          2. bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a).
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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