Hallo, ich bin selbständig und habe in der Vergangenheit mit meiner Steuersoftware immer wieder Fehler gebastelt, indem bestimmte Einträge, die ich gemacht habe, ungewollt und unbemerkt einer nichtselbständigem Tätigkeit zugeordnet und dann vom FA nicht anerkannt wurden. Nun habe ich mir extra eine Software für Selbständige gekauft und bei "Werbungskosten" Beiträge zu Berufsverbänden, Wege zur Arbeit und Bewirtungskosten eingetragen. Dann habe ich das ganze Werk ausgedruckt, und siehe da - es erscheint schon wieder in der Anlage N ab Zeile 31. Das kann doch nur falsch sein, oder?
Sind denn Werbunskosten nur für Nichtselbständige da? Und wohin soll ich denn meine Posten platzieren?
Vielen Dank für Hilfe ...
Sind denn Werbunskosten nur für Nichtselbständige da? Und wohin soll ich denn meine Posten platzieren?
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