Hallo Leute,
ich mache meine Lohnsteuererklärung zum 1. Mal alleine und bin daher etwas aufgeschmissen.
Ich habe Anlage VL ausgefüllt. Nun steht oben:
"Wichtiger Hinweis: Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem Fünten Vermögensbildendengsetz (5. VermBG beantragen wollen. In diesem Fall reichen Sie bitte auch die Original-Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung/Ihrem Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage ein."
Ich verstehe das so, dass wenn ich zum 1. Mal diese Anlage ausfülle ich irgendein Dokument als Kopie anfügen muss.
Da ich VWL aber seit 2013 habe, habe ich das damals mit meinen Eltern (wahrscheinlich) auch bereits "angemeldet".
Oder verstehe ich das komplett falsch? Muss ich denn irgendein Dokument anfügen, wenn ja was ist denn mit Original-Bescheinigung gemeint?
Die Bescheinigung für Leistungen im Jahr 2015 oder dass ich das damals bei der Bank angemeldet habe doer was ganz anderes?
Sorry, aber das ist anfangs noch sehr kompliziert für mich
ich mache meine Lohnsteuererklärung zum 1. Mal alleine und bin daher etwas aufgeschmissen.
Ich habe Anlage VL ausgefüllt. Nun steht oben:
"Wichtiger Hinweis: Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem Fünten Vermögensbildendengsetz (5. VermBG beantragen wollen. In diesem Fall reichen Sie bitte auch die Original-Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung/Ihrem Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage ein."
Ich verstehe das so, dass wenn ich zum 1. Mal diese Anlage ausfülle ich irgendein Dokument als Kopie anfügen muss.
Da ich VWL aber seit 2013 habe, habe ich das damals mit meinen Eltern (wahrscheinlich) auch bereits "angemeldet".
Oder verstehe ich das komplett falsch? Muss ich denn irgendein Dokument anfügen, wenn ja was ist denn mit Original-Bescheinigung gemeint?
Die Bescheinigung für Leistungen im Jahr 2015 oder dass ich das damals bei der Bank angemeldet habe doer was ganz anderes?
Sorry, aber das ist anfangs noch sehr kompliziert für mich
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